Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten
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Júlia u. 9 • HU-1026 Budapest
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Ibolya Hock-Englender Chairwoman

Die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen (LdU) ist das höchste Organ der deutschen Minderheit seit 1995. Sie verfügt über eine zentrale Geschäftsstelle und über Regionalbüros in den von Deutschen bewohnten Regionen des Landes. Sie bildet die Dachorganisation für landesweit 406 örtliche Minderheitenverwaltungen, über 500 Kulturgruppen und ungarndeutsche Vereine.

Postanschrift: Pf. 348, H-1537 Budapest
Facebook: www.facebook.com/Landesselbstverwaltung

Die deutsche Minderheit in Ungarn ist die größte nationale Minderheit mit schätzungsweise 200-220.000 Personen. Es ist zu erwähnen, dass die Vertreibung von etwa 200.000 Deutschen in den Jahren 1946-48 auf Grund der Daten der amtlichen Volkszählung aus dem Jahre 1941 erfolgte, deswegen sind von Seiten des Statistischen Amtes (KSH) noch keine reellen Zahlen zu erwarten. Die Daten der letzten Volkszählung 2001 haben allerdings im Falle der deutschen Minderheit eine positive Tendenz gezeigt, im Vergleich zur Volkzählung 1990 stieg die Anzahl derer, die als Nationalität Deutsch angegeben haben von ca. 36.000 auf 63.000 und fast 90.000 Personen haben eine starke Bindung zur Kultur der deutschen Minderheit angegeben.

Im heutigen Ungarn gibt es drei größere Siedlungsgebiete, in denen Angehörige der deutschen Minderheit in höherer Anzahl leben: West-Ungarn entlang der österreichischen Grenze, das Ungarische Mittelgebirge (vom Ofner Bergland (ung. Budai hegyek)) bis zum Plattensee-Oberland (ung. Balaton-Felvidék) und Südost-Transdanubien (Komitate Branau (ung. Baranya), Tolnau (ung. Tolna), Schomodei (ung. Somogy)). Die Vorfahren der deutschen Minderheit in West-Ungarn sind „Urbewohner" dieser Gegend und bilden ab dem 13. - 14. Jahrhundert in wichtigen Zentren wie Ödenburg (ung. Sopron) und Wieselburg (ung. Moson) die Mehrheitsbevölkerung im ehemaligen Deutsch-West-Ungarn. In Südost-Transdanubien mit dem Zentrum Fünfkirchen (ung. Pécs) leben die Nachkommen von Ansiedlern nach den Türkenkriegen v.a. im 18. Jahrhundert, von denen die meistens aus Hessen, aus der Pfalz, aus der Mainzer, Frankfurter, Fuldaer Gegend bzw. auch aus den Erbländern der Habsburger-Monarchie ins Land zogen.

Etwa 30-40.000 Angehörige der deutschen Minderheit sprechen noch als Erstsprache eine deutsche Varietät, als erlernte Zweitsprache verwenden aber große Teile der ungarndeutschen Bevölkerung die deutsche Standardsprache. Die sprachliche Assimilation ist in den drei Regionen unterschiedlich vorangeschritten, in Südungarn am wenigsten, in der Budapester Gegend am meisten.

Der rechtliche Status der 13 anerkannten Minderheiten wird seit 1993 in einem „Gesetz über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten“ geregelt, die Grundrechte der Minderheiten sind auch in der ungarischen Verfassung verankert. Auf kommunaler und auf der landesweiten Ebene sind gewählte Körperschaften (sog. Minderheitenselbstverwaltungen) als politische Vertretung der deutschen Minderheit auf Grund des Minderheitengesetzes seit 1994 etabliert worden.

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