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SlowenInnen in Italien: Ohne die slowenische Vertretung ist die Verringerung der Zahl der Parlamentarier im italienischen Parlament nicht akzeptabel

"Die Dachorganisationen der SlowenInnen in Italien SKGZ und SSO-Rat der Slowenischen Organisationen befassen sich mit großer Besorgnis mit der Verfassungsänderung zur Reduzierung der Zahl der Parlamentarier, zu der am 20. und 21. September ein Referendum einberufen wurde. Die durch die Reform vorgeschlagene Verringerung der Zahl der Parlamentarier durch Änderung von Art. 56, 57 und 59 der italienischen Verfassung sollen die Kosten der Politik senken, was zu einem Zeitpunkt nicht akzeptabel ist, an dem eine solche Änderung die Vertretung im Parlament betrifft, und insgesamt ein sehr heikles Thema ist.
Die Dachorganisationen SKGZ und SSO stehen zu dem Grundsatz, dass die parlamentarische Vertretung in demokratisch regierten Ländern so organisiert sein muss, dass eine größtmögliche soziale und territoriale Vertretung möglich ist. In diesem Sinne sollte auch die Vertretung der slowenischen Nationalgemeinschaft geregelt werden, über die das Schutzgesetz 38/2001 bereits eine Bestimmung enthält, deren konkrete Umsetzung noch aussteht.
Bereits vor der Nachkriegszeit hatten Slowenen in Italien immer ihren Vertreter im italienischen Parlament. In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg wurde die slowenische Vertretung durch eine gemeinsame Minderheitenliste von Slowenen und Deutschen bereitgestellt, und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der slowenische Parlamentarier immer auf die Liste der linken oder Mitte-Links-Parteien gewählt.
Die Verringerung der Zahl der Parlamentarier wird die Zahl der Abgeordneten und Senatoren halbieren, die normalerweise in Friaul-Julisch Venetien gewählt wurden. Dies wird sowohl das Provinzgebiet als auch die Slowenen betreffen, da die Wahlbedingungen viel schwieriger sein werden als bisher. In diesem Sinne sind die Ergebnisse der letzten beiden Wahlen 2018 und 2013 bereits die Alarmglocke.
Die Dachverbände SKGZ und SSO sind ebenfalls enttäuscht darüber, dass der Entwurf des neuen Wahlgesetzes die in Artikel 26 des Schutzgesetzes vorgesehene Frage des slowenischen Vertreters völlig übersieht. Aufgrund seiner langfristigen Präsenz im Parlament und der guten Beziehungen zur Republik Slowenien, in der die italienische Minderheit einen garantierten Sitz in der Nationalversammlung hat, ist eine solche Reduzierung der Zahl der Parlamentarier für die slowenische Nationalgemeinschaft unfair und inakzeptabel. Daher fordern die Dachverbände SKGZ und SSO die Mitglieder der slowenischen Nationalgemeinschaft in Italien auf, die Folgen einer solchen Verringerung der Vertretung ernsthaft zu prüfen und in einem Referendum für NEIN zu stimmen." 
Die Pressemitteilung ist unterschrieben von Ksenja Dobrila, SKGZ Präsidentin und Walter Bandelj, SSO Präsident 

Ende Juli schickte der Präsident der FUEN und MdEP Loránt Vincze einen Brief an Senatspräsidentin Maria Elisabetta Alberta Casellati und den Präsidenten der Abgeordnetenkammer Robert Fico und forderten sie auf, eine slowenische Vertretung einzurichten. In dem Brief hob Präsident Vincze das Engagement Italiens im Rahmen des Schutzgesetzes 38/2001 hervor und betonte, dass die politische Vertretung sprachlicher und ethnischer Gemeinschaften ein Hinweis auf das sehr hohe Maß an Demokratie in einem Land sei. Er lobte Italien ferner für seine verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Anerkennung der Grundrechte von Minderheiten und betonte die Bedeutung der Artikel 3 und 6 der Verfassung.

Der Präsident der FUEN betonte, dass die slowenische Vertretung im italienischen Parlament mit dem in Vorbereitung befindlichen neuen Wahlgesetz verwirklicht werden müsse. Sprachliche und nationale Minderheiten müssen nämlich angemessen vertreten sein, damit sie ihre eigenen Rechte autonom vertreten können. In diesem Sinne wies Vincze auf den großen Erfolg der europäischen Bürgerinitiative MinoritySafepack hin, an der auch die slowenische Nationalgemeinschaft in Italien teilnahm.

Der Brief an die Präsidenten des Senats und der Abgeordnetenkammer wurde vom Präsidenten der FUEN, LorànVincze, mit der Erwähnung der beispielhaften politischen Vertretung abgeschlossen, die Slowenien den italienischen und ungarischen Nationalgemeinschaften in der Nationalversammlung bietet. Dies ist das ideale Modell, nach dem die slowenische Nationalgemeinschaft in Italien ein aktiver Protagonist des politischen Lebens in Italien bleiben kann.

 

Mehr zum Rat der Slowenischen Organisationen (SSO):

Am 16. Dezember 1976 in Görz, Italien, wurde der Rat der Slowenischen Organisationen (SSO) ins Leben gerufen mit dem Ziel, alle Institutionen, Organisationen und Vereine, die sich zum Christentum, der Demokratie und der Zugehörigkeit zum slowenischen Volk bekennen, zu vereinen. Der Rat der Slowenischen Organisationen, der als Dachverband der slowenischen Bevölkerung in Italien agiert, wurde durch die gemeinsamen Bemühungen von Slowenen aus den italienischen Provinzen Gorizia (Görz), Triest und Udine gegründet.

Der Rat übt die Zugehörigkeit zur slowenischen Identität, Sprache und zum Lebensraum in allen Bereichen der heutigen Gesellschaft in Friaul-Julisch Venetien aus und hält der drei satzungsmäßig verankerten Grundprinzipien die Treue. Zusammen mit den Mitgliedsinstitutionen, -organisationen und -vereinen ist der Rat in den Bereichen Kultur, Sport, Erziehung, Sozialfürsorge, Musik, Politik und Wirtschaft aktiv. Der Rat der Slowenischen Organisationen ist seit 2019 Mitglied der FUEN.

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