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Minority SafePack: Neue Fristen für öffentliche Anhörung und Bekanntmachungen der Kommission

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, den 19. Mai 2020, einen Verordnungsvorschlag angenommen, der es erlaubt, die Fristen für die Sammel-, Verifizierungs- und Prüfungsphase von europäischen Bürgerinitiativen zu verlängern.

Hinsichtlich der Sammelphase wird für Initiativen, deren Unterschriftensammlung an dem Tag, an dem COVID-19 von der WHO zur Pandemie erklärt wurde (11. März 2020), noch lief, eine Verlängerung um 6 Monate zusätzlich zu der bestehenden 12-Monatsfrist vorgeschlagen. Seit dem Tag haben alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um die Pandemie zu stoppen oder zu verlangsamen, was die Möglichkeit für Organisatoren von Initiativen, lokale Kampagnen durchzuführen und Unterstützungsbekundungen auf Papier zu sammeln, erheblich behindert.

Die entsprechende Bestimmung wird durch eine Ermächtigung der Kommission ergänzt, den Sammelzeitraum für diese Initiativen und für Initiativen, die zu einem späteren Zeitpunkt mit der Sammlung begonnen haben, zu verlängern, falls die Mehrheit der Mitgliedstaaten oder eine Reihe von Mitgliedstaaten, die mehr als 35 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, solche andauernde Maßnahmen ergriffen haben oder im Falle eines neuen Ausbruchs die Mitgliedstaaten erneut solche Maßnahmen ergreifen müssen, die die Initiativen in gleichem Maße betreffen. Die Ermächtigung ist zeitlich begrenzt (Verlängerungen von drei Monaten, mit einer maximalen Gesamtdauer der Sammlung von 24 Monaten).

Der Vorschlag regelt auch die Situation der Minority SafePack Initiative, die von der FUEN koordiniert wird. Ursprünglich sollte am 23. März 2020 eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament stattfinden, und die Europäische Kommission sollte ihren Standpunkt vor dem 10. Juli mitteilen. Dem Vorschlag zufolge sollte es "den europäischen Institutionen erlaubt sein, solche Veranstaltungen zu organisieren, sobald die Lage der öffentlichen Gesundheit in diesem Land die Organisation solcher Veranstaltungen wieder zulässt". In solchen Fällen soll die Europäische Kommission ihre Bekanntmachung als Reaktion auf eine rechtsgültige Initiative innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament verabschieden".

Der endgültige Text dieser Verordnung tritt in Kraft, sobald er vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen worden ist.

Europäische Kommission Pressemitteilung

Kommission Verordnungsvorschlag (PDF, EN)

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