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Minority SafePack: Berufungsklage Rumäniens auch in zweiter Instanz abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof hat am 20. Januar 2022 sein Urteil in der Rechtssache Rumänien gegen die Europäische Kommission veröffentlicht. Der Gerichtshof bestätigte die Gerichtsentscheidung der ersten Instanz, wonach die Kommission berechtigt ist, die Europäische Bürgerinitiative Minority SafePack zu registrieren.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Das Gericht hat keinen Rechtsfehler begangen, als es feststellte, dass die Achtung der Minderheitenrechte und die Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt als Werte und Ziele der Union bei den Maßnahmen der Union in den hiervon betroffenen Bereichen berücksichtigt werden müssen.“

Nach einem Gerichtsurteil hat die Kommission die MSPI mit Beschluss vom 29. März 2017 teilweise registriert. Am 28. Juni 2017 reichte Rumänien eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung ein. Mit Entscheidung vom 24. September 2019 wies das Gericht erster Instanz die Klage ab. Rumänien ging daraufhin in Berufung.

In seinem heutigen Urteil erinnert der Gerichtshof zunächst daran, dass ein Vorschlag für eine europäische Bürgerinitiative von der Kommission registriert wird, sofern er „nicht offenkundig über den Rahmen der Befugnisse der Kommission hinausgeht, nach denen sie einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zur Durchführung der Verträge vorlegen kann".

Der Gerichtshof führt weiter aus: „Entgegen dem Vorbringen Rumäniens hat das Gericht weder die Werte, auf die sich die Union gründet, mit den spezifischen Zielen der Union, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, gleichgesetzt, noch hat es die Zuständigkeiten der Union so weit ausgedehnt, dass sie ohne Rechtsgrundlage Rechtsakte erlassen kann, um die Achtung der Werte der Union zu gewährleisten. Es hat nämlich rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Rechtsakte der Union, sofern sie eine gültige Rechtsgrundlage haben, auch darauf abzielen können, die Achtung der Werte der Union, wie die Achtung der Minderheitenrechte und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, zu gewährleisten."

„Natürlich ist die Forderung Rumäniens längst gegenstandslos geworden, da es uns inzwischen gelungen ist, mehr als eine Million Unterschriften zur Unterstützung der Minority SafePack Initiative zu sammeln, und die Europäische Kommission bereits eine Entscheidung über unsere Vorschläge getroffen hat. Wichtig und ermutigend für die Zukunft ist aber auch, dass der Europäische Gerichtshof konsequent zu unseren Gunsten über die Rechte von Minderheiten und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt entschieden hat. Ich hoffe, dass diese Konsequenz auch in dem von uns eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren zum Tragen kommt, da dies die Europäische Kommission dazu zwingen könnte, ihre ursprüngliche Entscheidung, keine Rechtsvorschriften auf der Grundlage der MSPI-Vorschläge vorzuschlagen, zu überdenken", sagte MdEP Loránt Vincze, FUEN Präsident und Koordinator der MSPI Kampagne.

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