Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten
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FUEN präsentiert die Forderungen der Minderheiten auf der Konferenz zur Zukunft Europas

Die Konferenz zur Zukunft Europas ist ein gemeinsames Projekt des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, um den Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu schenken und sie an der Gestaltung des zukünftigen Europas zu beteiligen. Die europäischen Institutionen haben sich verpflichtet, den Europäern zuzuhören und den Empfehlungen der Konferenz Folge zu leisten.

Zu diesem Zweck werden eine digitale Plattform sowie Veranstaltungen zu den Herausforderungen und Prioritäten Europas den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Ideen mitzuteilen und zur Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft beizutragen. Es wird erwartet, dass die Konferenz bis zum Frühjahr 2022 zu Schlussfolgerungen kommt und Leitlinien für die Zukunft Europas vorgibt.

Die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) sieht dies als willkommene Gelegenheit, die Forderungen nach dem Schutz autochthoner nationaler Minderheiten und Sprachgemeinschaften im europäischen Kontext zu bekräftigen. Um die Beteiligung der nationalen und sprachlichen Minderheiten an der Konferenz zur Zukunft Europas zu fördern und ihre Interessen zu vertreten, wird die FUEN im März 2022 zwei Konferenzen in Siebenbürgen, Rumänien und im deutsch-dänischen Grenzgebiet veranstalten:

  • Eine Konferenz findet in Târgu Mureş/Marosvásárhely in der Region Siebenbürgen, Rumänien, statt (Datum wird in Kürze bekanntgegeben). Das Thema lautet „Kulturelle und sprachliche Identität in der Europäischen Union – Vorschläge für die Zukunft Europas aus der Sicht nationaler Minderheitengemeinschaften".
  • Am 28. März ist die Konferenzreihe in Flensburg/Flensborg, Deutschland, zu Gast. Hier geht es um „Die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas – Modelle und Herausforderungen". Der Schwerpunkt liegt auf der Relevanz des deutsch-dänischen Minderheitenmodells („Schleswiger Modell") im EU- und weiteren europäischen Kontext. 

Um ein besseres Verständnis für die Wünsche und Forderungen der verschiedenen Gemeinschaften zu bekommen, hat die FUEN im Vorfeld der Veranstaltung Angehörige von Minderheiten in ganz Europa in Form von kurzen Statements um ihre Meinung gebeten. Was erwarten Sie von der Europäischen Union? Wie sollte die Minderheitenpolitik des Europas der nächsten Generation aussehen?

Die FUEN hat im Vorfeld auch verschiedene andere Organisationen im Bereich des Minderheitenschutzes einbezogen. Alle konkreten Ideen, welche Veränderungen notwendig sind, um Europa zu einem besseren Ort für Minderheiten zu machen, haben wir auf der offiziellen Plattform der Kommission hochgeladen (und werden diese fortlaufend ergänzen). 

WICHTIG: Nur jene Ideen, die auf dieser Plattform die meisten Befürworter finden, werden auch politisch berücksichtigt. Bitte REGISTRIEREN Sie sich auf der PLATTFORM und UNTERSTÜTZEN Sie unsere Ideen für ein besseres Europa!

Um zu allen Ideen zu gelangen, klicken Sie HIER. Um sie zu unterstützen, müssen Sie sich zunächst auf der Plattform registrieren.

Folgende Ideen finden Sie bereits auf der EU-Plattform:

1. Politische Rahmenbedingungen der EU zugunsten von Personen, die autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten angehören

Die Europäische Union ist heute einer der wichtigsten internationalen Garanten für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte. In ihren Gründungsverträgen ist der Schutz von Minderheiten verankert und die Bedeutung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt anerkannt. Die Verteidigung der Rechte von Minderheiten in der ganzen Welt ist auch eine der Prioritäten ihres außenpolitischen Handelns. Der Union fehlt es jedoch noch immer an einer kohärenten Politik zum Schutz der Grundrechte ihrer autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten und des kulturellen Erbes, dessen lebendiger Hüter sie sind.

Die EU sollte daher einen politischen Rahmen zugunsten der Angehörigen ihrer autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten schaffen, entweder im Rahmen der derzeitigen Bestimmungen der Verträge oder durch die Aufnahme spezifischer neuer Bestimmungen anlässlich einer Vertragsänderung im Anschluss an die Konferenz über die Zukunft Europas.

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2. Monitoring der Lage der autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten in den Mechanismus zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in der EU einbeziehen

Die Europäische Union verfügt über ein breit gefächertes Instrumentarium zur Förderung und Verteidigung ihrer Grundwerte, zu denen auch der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus gehört, ein Instrument, das zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Wahrung und dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit eingerichtet wurde.

Obwohl in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt ist, dass die Union auf den Werten der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, beruht, überwacht die Europäische Union nicht die Wahrung dieser Rechte in den Mitgliedstaaten.

Die Europäische Union sollte daher das Monitoring der Situation ihrer autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten vollständig in ihren Mechanismus zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit einbeziehen.

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3. Schutz der autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten, indem die Kopenhagener Kriterien zu einer ständigen Verpflichtung für alle Mitgliedstaaten gemacht werden

Die Kopenhagener Kriterien, die vom Europäischen Rat im Juni 1993 angenommen wurden, enthalten die grundlegenden Kriterien, die jedes Bewerberland für den Beitritt zur Europäischen Union erfüllen muss, darunter auch der Schutz der Rechte von Minderheiten. Obwohl die Bedeutung dieses Kriteriums für den Beitrittsprozess im Falle der autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten anerkannt werden muss, ist heute eine Abschwächung zu beobachten. Der Grund dafür ist der Mangel an echter Glaubwürdigkeit der EU, denn im Gegensatz zu anderen politischen Kriterien wie denen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für die es ein EU-Überwachungssystem gibt, werden die Kriterien für die Achtung und den Schutz von Minderheiten nicht anhand der bestehenden Mitgliedstaaten überprüft. Daher sollte die EU dringend die Praxis beenden, in diesem Bereich mit zweierlei Maß zu messen, indem sie ausdrücklich in die Verträge aufnimmt, dass die Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien eine ständige Verpflichtung für alle Mitgliedstaaten ist, die kontinuierlich überwacht wird.

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4. Schaffung eines gemeinsamen Rahmens von EU-Mindeststandards für den Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler und sprachlicher Minderheiten

Obwohl der Schutz von Minderheiten in den Gründungsverträgen der EU verankert ist und die Bedeutung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt anerkannt wird, fehlt es der Union immer noch an einer kohärenten Politik zum Schutz der Grundrechte ihrer autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten.

Die Europäische Kommission sollte daher einen gemeinsamen Rahmen von EU-Mindeststandards für den Schutz der Rechte von Angehörigen nationaler und sprachlicher Minderheiten ausarbeiten, die fest in einen Rechtsrahmen eingebettet sind, der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in der gesamten EU gewährleistet. Die Europäische Kommission würde damit auch den wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments in dieser Hinsicht nachkommen.

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5. Schutz der gefährdeten Regional- und Minderheitensprachen durch die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Sprachenvielfalt

Laut dem UNESCO-Atlas der gefährdeten Sprachen der Welt sind 186 Sprachen aus den EU-Mitgliedstaaten gefährdet oder vom Aussterben bedroht, und drei weitere Sprachen sind als ausgestorben aufgeführt. Obwohl der Schutz ihrer sprachlichen und kulturellen Vielfalt in ihren Verträgen als Verpflichtung aufgeführt ist, verfügt die Europäische Union über keine Strategie, keinen Aktionsplan, keine Politik und keine angemessenen Finanzierungsquellen zum Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen, die im Schwinden begriffen oder stark gefährdet sind.

Die Europäische Union sollte ein Europäisches Zentrum für Sprachenvielfalt einrichten, das über die technische Kapazität verfügt, Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen auszusprechen, und spezifische Finanzierungsquellen für Regional- oder Minderheitensprachen schaffen. Dies stünde im Einklang mit dem, was das Europäische Parlament und die EU durch eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative bereits gefordert haben.

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6. Förderung der kulturellen Vielfalt und der Minderheitenrechte durch uneingeschränkten grenzüberschreitenden Zugang zu audiovisuellen Inhalten für EU-Bürger

Ein ungehinderter grenzüberschreitender Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten liegt im Interesse der EU-Bürger. Die derzeitige Situation in diesem Bereich verstößt grundlegend und ernsthaft gegen die Grundprinzipien der EU. Ungerechtfertigte geografisch bedingte Inhaltsbeschränkungen (Geoblocking) sollten daher in der EU verboten werden. Dies ist besonders wichtig für Bürger, die nationalen oder sprachlichen Minderheiten angehören und eine Sprache sprechen, die auch in den Nachbarländern verwendet wird. Diese Minderheiten sind oft zu klein, um eigene umfassende Mediendienste aufzubauen, so dass der Zugang zu den Medien der Nachbarländer mit der gleichen Sprache für sie von lebenswichtigem Interesse ist.

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7. Schutz von Minderheiten durch Gesetzgebung, Förderung bestehender best-practice-Modelle und Unterbindung von Versuchen, ihre Rechte einzuschränken

Obwohl sich die Europäische Union unter anderem auf den Wert der Achtung der Grundrechte von Minderheiten gründet, fehlt es ihr noch immer an einer kohärenten Politik zum Schutz ihrer autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten und ihres kulturellen Erbes.

In den Bereichen, in denen die Verträge dies zulassen, sollte die Europäische Kommission daher Rechtsvorschriften zum Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten erlassen oder in bestehende Rechtsvorschriften aufnehmen.

In anderen Bereichen sollte sie die Offene Methode der Koordinierung so weit wie möglich nutzen, um den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu geben oder den Austausch bewährter Verfahren im Bereich des Schutzes der Rechte autochthoner nationaler und sprachlicher Minderheiten zu fördern und deren Beitrag zur kulturellen Vielfalt Europas zu unterstützen. Sie sollte diese Minderheiten auch gegen alle nationalen Versuche verteidigen, ihre Rechte und Freiheiten einzuschränken, einschließlich des Unterrichts in ihrer Sprache, des Selbstausdrucks in ihrer Sprache und ihrer offiziellen Verwendung im öffentlichen Leben.

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8. Schutz der autochthonen nationalen und sprachlichen Minderheiten durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat

Gemäß der „informellen Aufteilung der Zuständigkeiten“, die sich in der Gestaltung der europäischen Nachkriegsarchitektur internationaler Organisationen zeigt, wurde der Europarat zu der Organisation, die sich mit Menschen- und Minderheitenrechten befasst, während die Europäische Gemeinschaft/Europäische Union diejenige ist, die sich mit der wirtschaftlichen Integration beschäftigt. So wurden die wichtigsten Instrumente im Bereich der Rechte nationaler und sprachlicher Minderheiten in Europa unter der Zuständigkeit des Europarates entwickelt: das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

In Anbetracht der späteren Umwandlung der EU in eine „immer engere“ politische Union muss sich diese Situation jedoch dahingehend entwickeln, dass die EU die Aufgaben des Europarates innerhalb ihrer Grenzen übernimmt und sie in den Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsüberwachung einbezieht. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat in Bezug auf Normen und Rechte hat das Potenzial, diese Rechte in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu vertiefen und zu verankern sowie ihren Anwendungsbereich zu erweitern.

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