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Der Deutsche Bundestag fordert in einem Entschließungsantrag die Europäische Kommission auf, die Minority SafePack Initiative umzusetzen

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 27. November, einen Entschließungsantrag zur Unterstützung der Minority SafePack Initiative (MSPI) einstimmig verabschiedet. Der Entschließungsantrag mit dem Titel "Aufforderung an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Bürgerinitiative "Minority SafePack" (MSPI)" wurde von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht.

Loránt Vincze, Präsident der FUEN und Mitglied des Europäischen Parlaments, begrüßte die Entscheidung: "Die einstimmige Annahme der Resolution durch den Deutschen Bundestag, dem Parlament des bevölkerungsreichsten EU-Mitgliedstaates, sendet ein starkes Signal an die europäischen Institutionen, ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Schutz nationaler Minderheiten auf EU-Ebene zu erlassen. Sie ist Ausdruck der Anerkennung des notwendigen Schutzes von 50 Millionen Europäern, die nationalen Minderheiten und Sprachgruppen angehören".

Seitens der CDU/CSU- Fraktion haben drei Abgeordneten das Wort ergriffen: Astrid Damerow, Eckhard Pols und Petra Nicolaisen. Frau Nicolaisen betonte „Die Minderheiten sind Brückenbauer. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für gegenseitiges Verständnis und den Frieden in Europa. Sie können jedoch nur dann Brückenbauer sein, wenn ihre Rechte anerkannt und durchgesetzt werden und ihr Schutz und ihre Förderung in den einzelnen Staaten gewährleistet wird."

Sylvia Lehmann, SPD: „Mit der Resolution unterstreicht der Deutsche Bundestag, dass die Wahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sowie der wirksame Schutz der Rechte und die Förderung nationaler Minderheiten sowie ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe eine dauerhafte und wichtige Aufgabe der Europäischen Union ist.“

Filiz Polat, Bündnis 90/Die Grünen:Wir, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, gratulieren, dass Sie mit der Europäischen Minority SafePack Initiative eine der erfolgreichsten BürgerInneninitiativen in der Europäischen Union vorgelegt haben. Es fehlt tatsächlich an einem wirkmächtigen überprüfbaren und sanktionierbaren Schutzmechanismus für Minderheiten auf Ebene der Europäischen Union. Diese Lücke wollen wir schließen, und wir wollen ein kraftvolles Signal in Richtung Europäische Kommission senden. Minderheitenschutz muss zum gemeinsamen Ziel aller Europäerinnen und Europäer werden."

Sandra Bubendorfer-Licht, FDP: „Alle Europäer sollen die Möglichkeit bekommen, zu definieren, wohin die Zukunft Europas geht. Eine Zukunft in der nicht nur große Sprachen dominieren, sondern auch den Bedürfnissen von Minderheiten Rechnung getragen wird. Damit bleibt die kulturelle Identität bewahrt."

Simone Barrientos, Die Linke: „Nationale Minderheiten in Deutschland und in der ganzen EU müssen respektiert und unterstützt werden und da darf es keine Unterschiede geben in der Unterstützung. Da darf es keine Zwei-Klassen-Minderheiten geben; da darf es keine weniger oder mehr Rechte geben oder bessere oder unerwünschte oder erwünschte Minderheiten und so weiter. Das darf nicht sein."

Das Dokument erklärt, dass die Förderung und der Schutz von Minderheiten in Europa leider keine Selbstverständlichkeit ist. "Es ist daher angemessen und notwendig, dass sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung für eine erste umfassende Verankerung von Rechten zum Schutz und zur Stärkung nationaler Minderheiten auf der Ebene der Europäischen Union einsetzen", heißt es in dem Entschließungsantrag. Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die im Rahmen des Europarates erarbeitet wurden, nicht von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet und ratifiziert worden sind. Das Dokument macht auch auf die Gefahren einer Doppelmoral des Kopenhagener Vertrags aufmerksam: Während im Zuge des Heranführungsprozesses sehr hohe Standards für den Minderheitenschutz festgelegt wurden, gibt es nach dem erfolgreichen Beitritt keinen verbindlichen Rechtsrahmen für die Mitgliedstaaten, diese Standards beizubehalten oder - im Falle der "älteren" Staaten - überhaupt zu erreichen.

"Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie der Rat der Europäischen Union auf institutioneller Ebene mit dem Schutz von Minderheiten befassen und dass die Rechte zum Schutz nationaler Minderheiten im Rechtsrahmen der Europäischen Union verankert werden", heißt es in der Entschließung, der die Minority SafePack Initiative "als eine der relevantesten und sicherlich erfolgreichsten Initiativen autochthoner nationaler Minderheiten der letzten Jahre" bezeichnet.

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, jede geeignete Möglichkeit zu nutzen, um den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten im Sinne der Sache der MSPI in Europa zu fördern und alle relevanten Initiativen, einschließlich der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel, zu ergreifen, um den Minderheitenschutz als eine europäische Angelegenheit zu etablieren.

Die von der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) koordinierte Europäische Bürgerinitiative - "Minority SafePack" - beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt der autochthonen nationalen Minderheiten nachhaltig zu schützen und zu fördern. Die MSPI sammelte innerhalb eines Jahres 1.123.422 Unterschriften, welche das MSPI Bürgerkomitee am 10. Januar 2020 bei der neuen Europäischen Kommission einreichte. Am 15. Oktober 2020 hatten sie die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament vorzutragen. Die Anhörung war insofern ein Erfolg, als die überwältigende Mehrheit der Europaabgeordneten ihre Unterstützung für die Forderungen der MSPI zum Ausdruck brachte. Gegenwärtig wird im Europäischen Parlament eine unterstützende Entschließung ausgearbeitet, welche am 14. Dezember 2020 verabschiedet werden soll.

Die EU-Kommission ist angehalten, spätestens bis zum 15 Januar 2021 ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen hierfür darzulegen.

Vor der Resolution des Deutschen Bundestages hat der Schleswig-Holsteinische Landtag im Jahr 2017 einstimmig beschlossen, die MSPI zu unterstützen. Ebenso haben die Landtage von Brandenburg und Niedersachsen entsprechende Beschlüsse verabschiedet.

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