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Allgemeines

Die FUEV ist im Laufe ihres Bestehens durch ihr konsequentes Bekenntnis zu
Demokratie und Recht, ihre beharrliche Arbeit für einen besseren Schutz der
Volksgruppen und ihr Eintreten für den friedlichen Dialog zu einem respektierten
Gesprächspartner der Regierungen und Parlamente in vielen Staaten Europas
und in den europäischen und internationalen Institutionen geworden.
Sie ist als Sammelbecken und Dachvereinigung der nationalen Minderheiten zu
einer grossen Nichtstaatlichen Organisation (NGO) geworden und erfüllt eine
wichtige Funktion des Lobbying für die Sache der nationalen Minderheiten in den
einzelnen Staaten und in Europa.

Geschichte

Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen ist ein unabhängiger Dach-
verband von Organisationen nationaler Minderheiten in Europa, der 1949 - zum
Zeitpunkt der Gründung des Europarats - in Versailles / Frankreich gegründet
worden ist. Heute sind in der FUEV
84 Mitgliedsorganisationen aus 32 Staaten
zusammengeschlossen zusammengeschlossen (Stand 2007/05/22).

Organisation

Ihr Generalsekretariat hat seinen Sitz in Flensburg - dem politischen und kulturellen
Zentrum der dänischen Minderheit in Deutschland. Generalsekretäre waren bisher
Minderheitenvertreter der Bretonen in Frankreich, der Dänen in Deutschland und der
Deutschen in Dänemark.

Das FUEV-Präsidium besteht derzeit aus Vertretern aus sieben nationalen authochthonen Minderheiten aus sechs verschiedenen Staaten. Gegenwärtig ist der Präsident der FUEV ein deutscher Nordschleswiger aus Dänemark. Weiter im Präsidium vertreten sind je ein Vertreter/In der Kroaten in Österreich, Südtiroler in Italien, Rätoromanen in der Schweiz, Kornwaliser aus Großbritannien, Sorben und Dänen aus Deutschland.

Zu den Präsidiumssitzungen ist außerdem ein Vertreter der Jugend Europäischer Volksgruppen JEV, der gemeinsame FUEV-JEV Beauftragte sowie der FUEV-Generalsekretär anwesend - allerdings ohne Stimmrecht.

Zweck

Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen steht entsprechend ihren
Satzungen im Dienst der Volksgruppen in Europa und bezweckt die Erhaltung
und Förderung ihrer nationalen Identität, der Sprache, Kultur und Geschichte der
nationalen Minderheiten. Dieses Ziel verfolgt sie mit friedlichen Mitteln. Sie tritt
energisch gegen Separatismus und jede gewaltsame Grenzverschiebung auf und
arbeitet für ein gutnachbarschaftliches, friedliches Zusammenleben von Mehrheits-
bevölkerung und Minderheit in einem Staat oder einer Region.

Die FUEV ist seit 1949 davon überzeugt, daß eine Minderheit auf der Grundlage
der freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze, im friedlich-
konstruk-tiven Dialog, durch Verhandlungen politische Lösungen für ein harmo-
nisches Verhältnis zu der Mehrheitsbevölkerung finden kann. Deshalb unterstützt sie
alle auf friedlichen Interessenausgleich und demokratische Gestaltung der Staaten
gerichteten Aktivitäten.

Sie versucht, mit ihrer Arbeit die Parlamente und Regierungen in Europa und die
europäischen Institutionen davon zu überzeugen, daß zu einer friedlichen Entwick-
lung Europas auch die Rücksicht auf die berechtigten Interessen der nationalen
Minderheiten und ethnischen Volksgruppen auf Wahrung ihrer angestammten
Identität und die Hilfe bei der Bewahrung ihrer traditionellen Kultur gehört. Dazu
gehören internationale Standards des Minderheitenschutzes. Bereits 1967 legte die
FUEV Hauptgrundsätze für ein europäisches Volksgruppenrecht vor, die 1985
überarbeitet und ergänzt wurden. Ab 1991 hat die FUEV diese Grundsätze zu
einem Konventionsentwurf für die Grundrechte der Volksgruppen Europas
weiterentwickelt und ihre Vorstellungen in die internationalen Bemühungen der
Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), der UNO, des
Europarats und des Europäischen Parlaments eingebracht. Selbstverständlich
unterstützt die FUEV auch alle Bemühungen des Europarates in diese Richtung.
Sie setzt grosse Hoffnung in die in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Instru-
mente, in die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie
in die Konvention zum Schutze der nationalen Minderheiten und hofft, dass diese
von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert und dem Geist der Dokumente
entsprechend, auch umgesetzt werden.

Status beim Europarat und den Vereinten Nationen

In Anerkennung ihrer Bemühungen um den europäischen Minderheitenschutz erhielt
die FUEV 1989 den Teilnehmenden Status beim Europarat und 1995 den Konsul-
tativen Status bei den Vereinten Nationen (UNO). Sie ist auch bei den OSZE-
Konferenzen (früher KSZE) vertreten, die sich mit nationalen Minderheiten und
ethnischen Volksgruppen beschäftigen.

Mitglieder

Die FUEV ist Dachverband der europäischen nationalen Minderheiten.
Als
ordentliche Mitglieder werden repräsentative Vertretungen nationaler
Minderheiten aufgenommen. Assoziiert werden Organisationen, die sich mit dem

Anliegen der FUEV zunächst vertraut machen wollen aber auch Organisationen
die nur bestimmte Sachbereiche der Minderheitenpolitik vertreten. Heute (2007/05/22)
zählt die FUEV 44 ordentliche und 40 assoziierte Mitglieder. Fünf staatliche
Institutionen fördern die FUEV mit jährlichen Beiträgen; während wissen-
schaftliche Institute die FUEV materiell und ideell fördern.
Die Mitgliedorganisationen verpflichten sich zu den Grundsätzen der Politik der
FUEV. Sie agieren auf dem Boden der demokratischen und rechtsstaatlichen
Ordnung, lehnen Gewalt und Separatismus ab. Die offiziellen Sprachen der
FUEV sind Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch.

Aktivitäten der FUEV
  • Jahreskongress mit einem aktuellen Schwerpunktthema

  • in Verbindung mit dem dem Kongress findet die Delegiertenversammlung statt

  • Verabschiedung von Stellungnahmen und Resolutionen

  • FUEV - Pressemitteilungen (bis zu 50x / Jahr)

  • Teilnahme an den Non Governmental Organisations (NGO) - Veranstaltungen -
    des Europarates, -der UNO und der -OSZE

  • Organisation von regionalen Aktivitäten
    (jährliche Treffen der Minderheiten ohne sog. »kin-state«, slawischen und der

    deutschen Minderheiten in der FUEV)

  • Organisation von bzw. Teilnahme an Symposien und anderen Veranstaltungen
    zu minderheitenrelevanten Fragen in Europa

  • Besuche von nationalen Minderheiten zur Erkundung der Lage
    (sog. Facts-finding-missions mit ausführlichen Berichten und Empfehlungen)

Finanzen

Die FUEV hat eine demokratisch gewählte Führung aus Repräsentanten von Minderheiten in sechs verschiedenen Staaten. Gegenwärtig ist ihr Präsident ein Deutscher Nordschleswiger aus Dänemark. Dem Präsidium gehören als Vizepräsidenten je ein Vertreter der Südtiroler in Italien, der Kroaten Österreich, der Rätoromanen aus der Schweiz, der Kornwaliser in Großbritannien, der Sorben in Deutschland und ein Dänischer Südschleswiger (ebenfalls in Deutschland) an. Z

Die FUEV finanziert sich durch Beiträge aus verschiedenen Quellen:

a) Beiträge ihrer Mitgliedsorganisationen.

b) Jahresbeiträge und Projektzuschüsse von staatlichen Einrichtungen. Die
Projektbeiträge beziehen sich auf einzelne Arbeitsprojekte, wie z.B. auf internationale
Minderheitenkonferenzen, Seminare, Besuche und Beratungen in Siedlungsgebieten
von Minderheiten, Publikationen u.a.

Nachfolgende staatliche Einrichtungen unterstützten die FUEV in den letzten Jahren:
Österreich, Bundesland Kärnten, die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien,
Schweiz, Kanton Graubünden, Dänemark, Bundesland Schleswig-Holstein, Freistaat Sachsen, Bundesland Brandenburg, Estland, Autonome Region Trentino-Südtirol, Autonome Provinz Südtirol, die Niederlande Provinz Fryslân, und die Bundesrepublik
Deutschland.

c) Zudem wird die FUEV seit einigen Jahren mit Fördermitteln der Gemeinnützigen
Hermann-Niermann-Stiftung in Düsseldorf unterstützt, deren neuer Vorstand und
neues Kuratorium seit 1987 auch die sprachlich-kulturelle Arbeit von nationalen
Minderheiten unterschiedlicher Nationalität in verschiedenen Staaten mit Kenntnis
und Zustimmung der dortigen Behörden fördert.

Die FUEV e.V. ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Flensburg,
Steuernummer: 15290 7452 0 vom 12. 09. 2006 als gemeinnützigen Zielen dienend
anerkannt und darf entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen zwecks
Vorlage für das Finanzamt.