JAHRESBERICHT:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP or Mac)
2008_ Jahresbericht der FUEV
FUEV-KONGRESS PÉCS 2008:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
20080524 Dokumentation Pécs_DE
20080524 Documentation Pécs_EN
FUEV-DELEGIERTENVERSAMMLUNG 2008:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
20080524 Hans Heinrich Hansen in Pécs DE
20080524 Brussels Project Annual Report Diedrichsen DE
20080524 Annual accouunts 2007 and budget 2008 Frank Nickelsen EN, DE
20080524 Dialogue Forum DE
FUEV-KONFERENZEN / EVENTS:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
2008 Seminar der slawischen Minderheiten in der FUEV
2008 Seminar der deutschen Minderheiten in der FUEV
EUROPEADA Fussballeuropameisterschaft 2008
FILM FESTIVAL 2008
SCHLUSSDOKUMENTE:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
20080524 Recht auf Medien DE
20080524 Right to media EN
LAGEERKUNDUNGEN:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
20081111 Carinthia_DE
20081111 Carinthia_EN
PRESSEMITTEILUNGEN:
www.fuen.org/press/service.html
RESOLUTIONEN 2008:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
20080524 Resolutionen 2008
RESOLUTIONEN:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac)
RESOLUTION 2008-01:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat am 24. Mai in Pécs folgende Resolution verabschiedet:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass in dem Arbeitsprogramm der neuen Europäischen Agentur für Grundrechte, mit Sitz in Wien, die autochthonen Minderheiten als Arbeitsschwerpunkt keine Erwähnung gefunden haben.
Das Europäische Parlament hatte eine Aufnahme gerade dieses Arbeitsbereiches in ihrer Empfehlung ausdrücklich hervorgehoben und wurde in dieser Auffassung vom Dachverband der autochthonen Minderheiten in Europa - der FUEV - unterstützt.
Die Stabilität in vielen Regionen Europas ist nur durch einen Ausgleich zwischen Minderheiten und Mehrheiten zu garantieren. Es ist also weiterhin die Aufgabe und das Eigeninteresse der Europäischen Union sicher zu stellen - wie unter anderem in den Kopenhagener Kriterien zur Aufnahme neuer Mitglieder festgehalten - dass die europäischen Minderheiten ausreichend geschützt und gefördert werden. Um so verwunderlicher erscheint es daher, dass die neue Grundrechteagentur im Arbeitsprogramm die Frage der autochthonen, nationalen Minderheiten ausklammert.
Die Delegiertenversammlung bittet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um eine Erklärung, warum man sich entscheiden hat, die Fragen der autochthonen Minderheiten in Europa aus dem Arbeitsbereich der neuen Agentur - gegen die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Dachverbandes der europäischen Minderheiten - auszuklammern.
RESOLUTION 2008-02:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen hat sich am 24. Mai in Pécs mit der folgenden Resolution für eine nachhaltige Sprachpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Regional- und Minderheitensprachen sowie der kleinen und kleinsten Sprachen Europas ausgesprochen.
Ausgehend von der in der Europäischen Union sowie in weiteren völkerrechtlichen und politischen Dokumenten, insbesondere die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates, verankerten Recht auf die Bewahrung und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa (Art. II-82),
in Hinblick auf das Ziel die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen und zur Umsetzung der Lissabon-Strategie durch lebenslanges Lernen und die Entwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung beizutragen,
in Hinblick auf die Politik der Mehrsprachigkeit der Europäischen Union, dem Aktionsplan für das Sprachenlernen 2004-2006 sowie dessen Berichte, die Mitteilung zur Mehrsprachigkeit 2005, nach der Etablierung eines eigenständigen Kommissars für Mehrsprachigkeit und die Beteiligung an der EU-Konsultation 2007 sowie in Erwartung der Mitteilung zum Sprachenlernen,
in Hinblick auf die Politik der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich Sprachenlernen und Sprachförderung und der in der EU angewandten Methode der offenen Koordinierung, zur Abstimmung von Zielen und Indikatoren,
in Anerkennung der Sprachenpolitik des Europarates, insbesondere seines Monitorings- und Berichtswesen der Charta der Europäischen Regional- oder Minderheitensprachen,
in Anbetracht der Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union im Bereich Sprachförderung, insbesondere der Regional- oder Minderheitensprachen (EBNER-Bericht im Europäischen Parlament 2003, Machbarkeitsstudie 2004, Konsultation, Mitteilung zur Mehrsprachigkeit, Beendigung der direkten Förderung des EBLUL) und den damit verbundenen Entscheid des Mainstreamings der Sprachen innerhalb der EU-Programme, besonders im Bereich Lebenslanges Lernen,
in Kenntnis der Situation der sprachlichen Vielfalt in Europa die neben den 27 offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union noch weitere Sprachen, u.a. über 60 Regional- oder Minderheitensprachen umfasst, wobei die Sprecherzahl auf 40 Millionen EU-Bürger beziffert wird, die eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen,
in Anbetracht der aktuellen Situation der europäischen Regional- oder Minderheitensprachen und der vom Aussterben bedrohten Sprachen, die laut EUROMOSAIC Studie ab Unterschreitung einer Sprecherzahl von 300 000 als kritisch eingestuft wird,
auf Basis der bei den Mitgliedsorganisationen der FUEV durchgeführten Bedarfserhebung im Bereich Europäische Sprachförderung und Sprachpolitik und der Analyse, die ergeben hat, dass die europäischen Minderheiten allen anderen Sprachen vergleichbar, Bedarf haben im Bereich Lehreraus- und Weiterbildung, Entwicklung von Lehrmaterialien und besonderen Bedarf haben, bei der Erhaltung und Entwicklung ihrer Sprachen unterstützt zu werden, besondere didaktische, pädagogische und planerische Herausforderungen zu meistern haben, u.a. bei der Umsetzung von Mehrsprachigkeit in der Schule, Gewährleistung der (mutter-)sprachlichen Qualität und den Bedarf haben eine Stärkung des Prestiges und der Verankerung im öffentlichen Raum ihrer Sprachen zu erhalten
nach eingehender Recherche bisheriger durch die EU-geförderten Sprachprojekte und Vorhaben, sowie von weiterenProjekten in allen Bildungsbereichen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Comenius und Grundtvig,
nach Kooperationsgesprächen und Prüfung der Zusammenarbeit mit weiteren im Bereich Regional- oder Minderheitensprachen tätigen Organisationen,
nach Beratung mit Experten im Bildungsbereich und im Bereich Sprachförderung, sowie Beratung mit potentiellen Partnern und Unterstützern,
hat sich die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen der Dachverband der autochthonen, nationalen Minderheiten in Europa entschieden, ein Netzwerk für die Mehrsprachigkeit und sprachliche Vielfalt in Europa zu etablieren und sich mit einem etablierten Konsortium um Förderung im Rahmen des EU-Programms Lebenslanges Lernen, Querschnittsprogramm Sprachen, zu bewerben.
Als größte europäische Interessenvertretung der Minderheiten, sieht es die FUEV als ihre Aufgabe sich aktiv im Sinne der autochthonen, nationalen Minderheiten, um eine Sprachförderung und Sprachpolitik auf europäischer Ebene einzusetzen, die die Regional- und Minderheitensprachen miteinbeziehen.
In diesem Zusammenhang wiederholt die FUEV die in ihrer 2007 in Tallinn verabschiedeten Sprachenresolution erhobenen Forderungen und unterstützt die Konklusion aus der durch die EU-Kommission durchgeführte Konsultation zur Mehrsprachigkeit in Europa, an der auch die FUEV sich beteiligt hat, dass mehr getan werden muss für die Anerkennung der Regional und Minderheitensprachen und dass die Europäische Union eine pro-aktivere Rolle in diesem Bereich einnehmen solle.
Die FUEV fordert die Europäische Kommission dazu auf, bei der Erarbeitung ihrer für 2008 geplante Strategie zur Mehrsprachigkeit die Regional- und Minderheitensprachen und vor allem die kleinen und kleinsten Sprachen Europas mit ein zu beziehen.
Die FUEV bietet der EU-Kommission als Dachverband eine Fortsetzung des im April 2007 mit dem EU-Kommissar Orban während eines Treffens in Kopenhagen begonnen Dialogs an, um die Interessen der Regional- und Minderheitensprachen und der kleinen und kleinsten Sprachen als Dachverband wirksam zu vertreten.
RESOLUTION 2008-03:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat am 24. Mai in Pécs die zwischen der FUEV und der Intergruppe für traditionelle Minderheiten im Europäischen Parlament vereinbarte Gründungserklärung zum Europäischen Dialogforum verabschiedet.
Declaration on the foundation of the „European Dialogue Forum of Traditional National Minorities, Constitutional Regions and Regional Languages“
The Intergroup for Traditional National Minorities, Constitutional Regions and Regional Languages (henceforth: Intergroup), represented by Mr. Csaba Tabajdi, in his capacity as President of the Intergroup, Michl Ebner, in his capacity as Co-President of the Intergroup, and the Federal Union of European Nationalities (FUEN), represented by Mr. Hans Heinrich Hansen, in his capacity as President of the Federal Union of European Nationalities, and the Youth of European Nationalities, represented by Mr. Aleksander Studen-Kirchner, in his capacitiy as President of the Youth of European Nationalities have agreed on the following declaration on the foundation of a „European Dialogue Forum of Traditional National Minorities, Constitutional Regions and Regional Languages“ (henceforth: European Dialogue Forum).
Goal and objectives of the Forum:
In the 45 states of Europe live 337 autochthonous, national minorities with almost
105 million members. Every 7th European citizen belongs to an autochthonous,
national minority or a so-called constitutional region, "co-nation" or "co-people". 90 languages are spoken in Europe, of which 37 are considered national languages and 53 are considered „stateless languages“. According to official records 40 million citizens of the enlarged European Union speak a regional- or minority language. This amounts to almost ten percent of the citizens of the Union. Despite the numeric and de facto relevance of the European minorities they are not considered according to their importance on a European level. The constitution of a European Dialogue Forum will pursue a consequential inclusion and participation of the minorities and co-peoples on the European level.
The European Dialogue Forum serves as an open and regular forum for
representatives of the autochthonous, national minorities, co-peoples and regional or minority language speakers. Current challenges, problems and long term strategies in Europe will be discussed within the Forum and the contact between politics and the European minorities will thereby be brought into an institutional framework. Commentaries, recommendations and resolutions will be discussed and adopted in the Forum with the aim of calling attention to problems/challenges of the European minorities and co-peoples. The committee will call attention to the importance of the European minorities and co-peoples through common media- and informational activities.
Formation
Upon its establishment, the European minorities and co-peoples in the European
Dialogue Forum are represented by delegates of the FUEN / YEN and the
Intergroup. Further representatives from international organizations will be invited to participate as guests.
Meetings
The Committee will meet at the European Parliament twice every calendar year.
The call to meetings will be administered by the chairman and before the meetings an agenda will be agreed upon and sent to the members.
Functions of the secretariat /infrastructure
The coordination and functions of the secretariat of the committee will be conducted by the Secretariat of the Intergroup in cooperation with the Secretariat of the FUEN. The results of the meetings and commentaries, statements, and positions of the European Dialogue Forum will be publicized.
Done in Strasbourg, the 24th of April, 2008
Csaba Tabajdi
Intergroup President
Michl Ebner
Intergroup Co-President
Hans Heinrich Hansen
President of FUEN
Aleksander Studen-Kirchner
President of YEN
RESOLUTION 2008-04:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen hat sich am 24. Mai in Pécs mit der vorliegenden Resolution den Forderungen der Sorben, die im „Memorandum zur weiteren Existenz des sorbischen Volkes in der Bundesrepublik Deutschland“ aufgeführt werden, angeschlossen.
Die Delegiertenversammlung fordert sowohl die Bundesregierung und das Land Brandenburg und den Freistaat Sachsen dazu auf, die Forderungen der Sorben umzusetzen.
MEMORANDUM
zur weiteren Existenz des sorbischen Volkes
in der Bundesrepublik Deutschland
Die Lausitzer Sorben haben in ihrer 1.400-jährigen Geschichte nationalistisch-chauvinistische Ausgrenzungen und Verbote ebenso erleiden müssen wie die Folgen einer extensiven Bergbaupolitik, der seit 1924 über einhundert Dörfer zum Opfer gefallen sind. Sie haben nicht zuletzt die Vereinnahmung durch die „realsozialistische“ DDR zwischen Anpassung und Widerstand überdauert. Durch Assimilation und Germanisierung hat ihre Zahl stetig abgenommen.
Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Erweiterung der Europäischen Union haben sich neue Chancen eröffnet. Die Sorben sind als ein autochthones Volk von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und haben Anspruch auf Schutz und Förderung ihrer Identität.
Dennoch ist das Sorbische mit seinen zwei eigenständigen westslawischen Literatursprachen existenziell bedroht, ist die sorbische Kultur, die sich seit der Reformation zu einer differenzierten Hochkultur entwickeln konnte, im freiheitlich-demokratischen Deutschland in Gefahr.
Hintergrund dieser Situation ist eine zunehmende Unterfinanzierung der Stiftung für das sorbische Volk durch eine degressive Förderung der Bundesregierung. Ein seit Jahren ungelöster Streit über Zuständigkeiten der Finanzierung zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Brandenburg belastet die deutsche Minderheitenpolitik. Er hat den Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens, das im Januar 2008 in Kraft treten sollte, bisher verhindert.
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde 1991 vom Bund, von Sachsen und Brandenburg gemeinsam errichtet, um einzigartige sorbische Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen zu erhalten und eine notwendige Projektarbeit zu ermöglichen. Es sollten sorbische Kunst, Kultur und weitere Traditionen präsentiert und entwickelt werden, um ein tolerantes Miteinander von Sorben und Deutschen wirksam zu stärken.
Stets haben die drei vertragsschließenden Seiten öffentlich ihren Willen bekundet, die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur zu sichern, zuletzt zum 15. Jahrestag der Stiftung im November 2006. Trotz aller Sympathiebekundungen aber stehen die professionellen Einrichtungen und eingetragenen Vereine der Sorben am Beginn des Jahres 2008 vor einem Dilemma: Eine rückläufige Finanzierung gefährdet die Erfüllung der allernotwendigsten sprachlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Aufgaben und damit die Zukunft des sorbischen Volkes.
Die Stiftung für das sorbische Volk verfügt für 2008 bei Weitem nicht mehr über die Mittel (es wären mindestens 16,4 Mill. Euro und eine jährliche Anpassung an die Kostenentwicklung erforderlich), um ihrem Stiftungszweck gerecht werden zu können.
Es erscheint unverständlich, dass sich ein weltoffenes Land wie die Bundesrepublik, das alle europäischen Standards für die Rechte von Minderheiten unterstützt und unterzeichnet hat, bei der Förderung des sorbischen Volkes derart überfordert sieht.
In größter Sorge um die sorbische nationale Substanz rufen daher die verbliebenen Identifikationszentren der Sorben, ihre Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, ihre Vereine und ihre Sympathisanten die Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Bundesländer Sachsen und Brandenburg auf, die Tätigkeit der Stiftung für das sorbische Volk durch eine angemessene, langfristig festgeschriebene Förderung, welche auch einen alljährlichen Teuerungsausgleich vorsieht, zu gewährleisten .
Wir rufen die deutsche und die internationale Öffentlichkeit auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Stiftung ihre Arbeit zum Wohle der autochthonen Minderheit in der Lausitz auch künftig wahrnehmen kann.
Zudem erwarten wir, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag, die Regierungen und die Parlamente in Dresden und Potsdam die Zuständigkeiten für den Schutz und die Förderung der Sorben in Deutschland zügig klären. Wir fordern von den politisch Verantwortlichen endlich anzuerkennen, dass sich die Förderung autochthoner nationaler Minderheiten nicht auf Kulturförderung in der Zuständigkeit der Länder reduzieren lässt. Sie ist vielmehr ein gesamtstaatliches Anliegen, welches alle Lebensbereiche umfasst.
Weitere Schließungen von sorbischen oder deutsch-sorbischen Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen würden sorbisches Leben, das einst in Deutschland als minderwertig und kulturlos verfolgt und unterdrückt wurde, zum allmählichen Untergang verurteilen.
RESOLUTION 2008-05:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat am 24. Mai in Pécs die folgende, vom Sydslesvigsk Forening und dem Bund Deutscher Nordschleswiger eingereichte Resolution verabschiedet.
Die Liberalisierung der Medienmärkte schafft Anreize, die optimale Verwertbarkeit von Rechten zu sichern. Gleichzeitig ermöglicht die technische Entwicklung eine immer genauere Abgrenzung der Empfängergruppen über die Digitalisierung. Die mehr oder weniger zufällige Streuung von Rundfunk und Fernsehen in Nachbarländern ist strukturell gesehen somit ein Auslaufmodell.
Es ist daher eine minderheiten- und kulturpolitische Aufgabe, die Verbreitung durch Regulierung und Auflagen auch in Zukunft abzusichern. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der grenznahen Minderheiten. Betroffen ist auch die wünschenswerte grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Gebieten wie Arbeitsmarkt, Wirtschaft samt Sprache und Kultur.
Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen verpflichtet die Staaten, den freien, direkten Empfang von Fernsehsendungen aus dem Nachbarland zu gewährleisten (Artikel 11, 2). Diese Verpflichtung ist durch den schnellen Wandel bei den elektronischen Medien gefährdet. Konkrete Gefahren sind unter anderem:
Die Einspeisung von dänischen Fernsehkanälen im deutschen Kabelnetz ist abhängig davon, ob die dänischen Sendeanstalten DR und TV2 und der deutsche Betreiber Kabeldeutschland (ggf. über Rahmenabkommen wie den „Kabelglobalvertrag“) sich auch in Zukunft über die Vergütung einigen können.
Die Ausstrahlung dänischer Fernsehprogramme über Satellit wird aufgrund urheberrechtlicher Verträge verschlüsselt, und ist somit nicht frei empfangbar. Der Erwerb einer entsprechenden dänischen Decoder-Karte ist von Deutschland aus mit erheblichen Kosten verbunden.
Auch nach Digitalisierung der terrestrischen Signale muss gewährleistet werden, dass die öffentlich-rechtlichen Sender des Nachbarlandes mit Standardempfangsgeräten in Nord- und Südschleswig empfangen werden können.
Im deutsch-dänischen Grenzgebiet muss der freie Empfang öffentlich-rechtlicher Sender des Nachbarlandes Teil der Mediengrundversorgung für Minderheiten und die Mehrheitsbevölkerung sein.
Die FUEV-Delegiertenversammlung fordert alle Entscheidungsträger sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene auf, sich dafür einzusetzen, diesen Empfang im gesamten Grenzgebiet zu sichern.
RESOLUTION 2008-06:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat am 24. Mai in Pécs die folgende, vom Sydslesvigsk Forening eingereichte Resolution verabschiedet.
Hinsichtlich der Mediensituation der dänischen Minderheit ist festzustellen, dass die Tageszeitung der Minderheit Flensborg Avis ohne Bezuschussung jedweder Art seitens des Landes Schleswig-Holstein oder der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Die erheblichen Kosten werden ausschließlich aus Zuwendungen seitens Dänemarks sowie durch eigene Einnahmen der Flensborg Avis gedeckt.
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen sieht zumindest die Bundesregierung in Berlin in der Pflicht, in der Form von Projektmitteln oder auch einer institutionellen Zuwendung die Weiterentwicklung und finanzielle Sicherung der einzigen dänischen Tageszeitung in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern.
RESOLUTION 2008-07:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat am 24. Mai in Pécs die folgende, von den Bretonen eingereichte Resolution verabschiedet.
Im Gegensatz zur Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 16/10/1981, wonach
„eine Beziehung zwischen kulturellen Regionen und geographischen Grenzen von lokalen Behörden zu befördern ist“
stellt die Delegiertenversammlung fest:
Bürgerprotesten und Interventionen von Bürger-Vertretern, hinsichtlich der Tatsache, dass Dept. Loire Atlantique, losgelöst vom übrigen Teil der Bretagne verwaltet wird, ist beim französischen Staat bislang nur auf taube Ohren gestoßen.
Die Delegiertenversammlung betont, dass diese oben zitierte Empfehlung Europas in dieser Hinsicht nicht von sekundärer oder minderer Bedeutung ist, sondern den ethischen Kodex widerspiegelt, der den Grundstein der Europäischen Union bildet.
Die Delegiertenversammlung bittet dringlich den Staat Frankreich, der so viel zur europäischen Kultur beigetragen hat, entscheidende Maßnahmen hinsichtlich dieses ethischen Kodex zu treffen, bevor Frankreich die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Die Delegiertenversammlung ist davon überzeugt, dass dieses Umsetzen maßgeblich zum positiven Image Frankreichs beitragen kann und auch dessen Führungsrolle stärkt.
RESOLUTION 2008-08:
Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) hat am 24. Mai in Pécs die folgende, vom der Föderation der West-Thrakien Türken in Europa eingereichte Resolution verabschiedet.
Andauernde Verletzung der Menschenrechte der türkischen Minderheit West-Thrakiens in Griechenland
- Mit Hinweis darauf, dass die Europäische Union auf Grundlage der Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Akzeptanz der Grundfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit aufgebaut ist,
- dass der Schutz von Minderheiten Grundvoraussetzung für die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist,
- dass Griechenland die Charta für Grundrechte der Europäischen Union, die europäische Menschenrechtskonvention und das internationale Abkommen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung unterzeichnet hat,
- dass Griechenland Vertragsstaat des Europäischen Gerichtshofes ist, sowie den Internationalen Vertrag über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hat,
- dass Griechenland das Protokoll 1 der europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat, wo laut Paragraph 2, der Staat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen hat,
Fordern wir den griechischen Staat auf:
1. Die Existenz einer ethnisch türkischen und türkischsprachigen Minderheit in Griechenland anzuerkennen.
2. Das Rahmenabkommen zum Schutze von nationalen Minderheiten ohne Einschränkungen und unverzüglich zu unterzeichnen sowie zu ratifizieren.
3. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ohne Einschränkungen und unverzüglich zu unterzeichnen sowie zu ratifizieren.
4. Wir beantragen, dass die griechischen Behörden alle Schritte unternehmen, damit die aus dem Entzug der griechischen Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des ehemaligen Artikel 19 des Staatsbürgerschaftsgesetzes für alle betroffenen Personen sich ergebenen Konsequenzen rückgängig gemacht werden, besonders die der ethnischen Türken. Insbesondere drängen wir die Behörden, die Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft dieser Personen zu erleichtern, indem jedes mögliche Hindernis beseitigt wird, einschließlich der Notwendigkeit, das Naturalisationverfahren durchzulaufen.
5. Sofort sicherzustellen, dass die durch die griechische Verfassung garantierte Vereinigungsfreiheit für alle Personen gilt und beantragen, dass die griechischen Behörden alle Beschränkungen der Vereinigungsfreiheit für ethnische Minderheiten, vor allem für ethnische Türken abschaffen. In der Erwägung, dass es durch den Entschluss des Obersten Gerichtshofs verboten ist, die Bezeichnung „Türkisch“ im Namen für Vereine zu verwenden, und das Oberste Gerichtshof ein Verbotsprozedur gegen die türkische Union von Xanthi, die 1927 gegründet wurde, eingeleitet hat, sowie die Gründung des Kulturvereins von türkischen Frauen der Region Rodopi ausgeschlossen hat, drängen wir den griechischen Staat den Missbrauch des Rechts auf Vereinigungsfreiheit unverzüglich zu beenden, so dass die bürgerlichen und politischen Rechte der ethnischen Minderheiten für alle Betroffenen garantiert werden.
6. Sofortige Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Bildung für die ethnischen Minderheiten garantiert wird, so dass die Kinder in West-Thrakien eine zweisprachige Vorschulbildung erlangen. Unter Erwägung, dass nach dem Vertrag von Lausanne, die ethnische türkische Minderheit das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache hat, drängen wir den griechischen Staat, die diskriminierenden Bestimmungen des neuen Vorschul-Gesetzes, das die griechische Sprache als Muss in der Vorschul-Bildung antizipiert, unverzüglich abzuschaffen.
-
-
-
-
-