Auf der Internetseite der FUEV finden Sie Links zu anderen Seiten im Internet. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte entsprechender Seiten haben! |
|
|
MANUSKRIPTE:
Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac) 20070302 Romedi Arquint in Arad 20070517 Romedi Arquint in Tallinn EN, DE, FR 20070517 Romedi Arquint in Tallinn RU 20070517 Jaak Prozes in Tallinn DE 20070517 Hans Heinrich Hansen in Tallinn (Verabschiedung Arquint) 20070517 Hans Heinrich Hansen in Tallinn 20070626 Hans Heinrich Hansen in Flensburg FUEV-DELEGIERTENVERSAMMLUNG: Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac) 20070517 The Assembly / Delegiertenversammlung 20070517 Revionsbericht DE 20070517 Living Diversity Report_EN 20070517 The New Presidium of FUEN 20070517 HHH neuer Präsident DE 20070517 Resolutions_01_09_EN 20070517 Resolutionen_01_08_DE 20070517 Resolutions_01_06_FR 20070517 Resolutions_01_06_RU 20070517 Statutes EN 20070517 Statutes FR 20070517 Satzungen DE 20070517 Statutes RU SCHLUSSDOKUMENTE: Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac) 20070518 right to education EN 20070518 Recht auf Bildung DE: 20070906 right to education documentation EN • 20070906 Recht auf Bildung Dokumentation DE PRESSEMITTEILUNGEN: www.minority-press.info/archieves/2007_part1.html www.minority-press.info/archieves/2007_part2.html www.living-diversity.eu/News/News.html BILDER: www.fuen.org/pages/english/e_7a_2002.html www.living-diversity.eu/Tallinn.html RESOLUTIONEN: Acrobat Reader (Win98/Windows2000XP oder Mac) 20070517 Resolutions_01_09_EN 20070517 Resolutionen_01_08_DE 20070517 Resolutions_01_06_FR 20070517 Resolutions_01_06_RU RESOLUTION 2007-01 Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: gerichtet an den Vizepräsidenten der EU-Kommission und Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, Herrn Franco Frattini für die Schaffung einer EU-Richtlinie gegen eine diskriminierende Kennzeichnung von Minderheiten in behördlichen Berichten und Dateien. Die Europäische Beobachtungsstelle gegen Rassismus (EUMC) in Wien („Racism and cultural diversity in mass media 1995 - 2000, Seite 43) und Nicht-Regierungsorganisationen aus mehreren Ländern Europas weisen auf eine diskriminierende Berichterstattungspraxis gegenüber Minderheiten durch Behörden und Medien hin. Die Kennzeichnung von beschuldigten oder tatverdächtigen Personen als Angehörige von Minderheiten schürt Vorurteile gegen diese gesamten Minderheiten. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma informierte im Jahre 2006 über mehr als 500 Fälle von Zeitungsartikeln aus den vergangenen zehn Jahren mit behördlich oder polizeilich veranlasster Minderheiten Kennzeichnung, ohne dass in diesen Fällen die Minderheitenkennzeichnung für das Verständnis des berichteten Vorgangs zwingend erforderlich war. In seinem Monitoring-Bericht zum „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ hat der Beratende Ausschuss des Europarats im März 2006 seine Besorgnis geäußert über die „unnötige Offenlegung der ethnischen Herkunft von Einzelpersonen durch bestimmte Medien, insbesondere in Rahmen strafrechtlich relevanter Vorgänge, bei denen diese Informationen von der Polizei an die Presse weitergegeben werden“. Darüberhinaus ist nach Überzeugung des Europarats-Ausschusses die Zuordnung bestimmter Kriminalitätsraten zu einer bestimmten ethnischen Gruppe mit dem Rahmenübereinkommen nicht vereinbar. Aus diesem Grund fordert der Ausschuss, sicherzustellen, dass die Datenerfassung nicht zur Stigmatisierung oder Diskriminierung von Personen führt, die bestimmten Gruppen angehören. Angesichts der in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbreiteten Praxis sollte die EU-Kommission dazu eine Richtlinie vorlegen, die für alle Mitgliedsstaaten verbindliche gesetzliche Vorgaben formuliert. RESOLUTION 2007-02 Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: Vor genau 50 Jahren, im Mai 1957, kehrte das Volk der Karatschaier nach 14 Jahren Exil in seine geschichtlich angestammte Heimat zurück. Bis heute ist aber die 1943 vom Regime Stalins zerstörte Autonomie der Karatschaier nicht wieder hergestellt worden. Es gab eine gewisse Hoffnung im demokratischen Russland, das am 26. April 1991 das Gesetz „Über die Rehabilitation unterdrückter Völker“ ratifizierte. Russland befolgt dieses Gesetz aber nicht. Darüber hinaus besteht die Tendenz, Konglomerate von Völkern in Russland zu zerstören und kleine Völker zu assimilieren. Einige nationale Autonomien im Norden wurden bereits unter dem Vorwand der Stärkung von Regionen zerstört. Wichtigstes Merkmal eines Volks ist die Muttersprache. Ohne Muttersprache gibt es kein Volk. Es besteht die Gefahr, dass das Volk der Karatschaier seine Muttersprache verliert. Dies ist eine echte Gefahr. Seit über 20 Jahren wurden keine Lehrbücher über die karatschaiische Sprache und Literatur mehr veröffentlicht. Kinder können nicht studieren. An den Schulen gibt es immer weniger Unterrichtsstunden in karatschaiischer Sprache. Eine Fremdsprache zu lernen ist Pflicht die Muttersprache zu lernen nicht. Das ist paradox, aber dennoch die Wahrheit. Die Delegiertenversammlung der FUEV fordert Russland auf, das Gesetz „Über die Rehabilitation unterdrückter Völker“ umzusetzen und alle Maßnahmen für den Schutz und der Erhalt bedrohter Gemeinschaften zu ergreifen. RESOLUTION 2007-03Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: Die Delegiertenversammlung der FUEV ist besorgt über die ständige Verletzung der Minderheitenrechte von den Karpato-Rusinen,, die seit 1946 in ihrer historischen Heimat in der Karpato-Ukraine leben. Die Delegiertenversammlung der FUEV fordert wieder: - Anerkennung von der Nationalminderheit “Karpato-Rusinen”, ein Ende der gewaltsamen Assimilation und die rechtliche Gleichstellung mit anderen Nationalminderheiten in der Ukraine aufgrund der historischen Angaben und der letzten Volkszählung. - Hilfe bei der Verbindung mit den Rusinen aus aunderen Ländern auf Grund der Empfehlungen von der Konvention des Europarates zum Minderheitenschutz. RESOLUTION 2007-04 Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: Zur andauernden Diskriminierung des im Jahre 1944 vertriebenen balkarischen Volkes in der Kabardinisch-Balkarischen Republik Die Delegiertenversammlung der FUEV stellt fest, dass ungeachtet mehrjähriger Proteste verschiedenster Institutionen und Organisationen an die politischen Verantwortlichen der Russischen Förderation und der Kabardinisch-Balkarischen Republik (KBR), eine reale Wiederherstellung der Rechte des im Jahre 1944 vertriebenen balkarischen Volkes nicht erfolgt ist. Die Lage des balkarischen Volkes in der KBR hat sich weiter systematisch verschlechtert mit Formen offener ethnischer Diskriminierung. Zwei im Jahre 2005 verabschiedeten Gesetze zur administrativen und territoriellen Struktur der KBR haben die Situation des balkarischen Volkes weiter dramatisch verschlechtert und könnten zum völligen Verschwinden des balkarischen Volkes führen oder die Ursache fur eine weitere ethnisch-politische Explosion im Kaukasus bilden. Auf der Grundlage der vorliegenden Fakten (siehe auch russischen Text des Resolutionsentwurfes) ruft Die Delegiertenversammlung der FUEV die politisch Verantwortlichen der Russischen Förderation auf, die im Jahre 1991 verabschiedeten Gesetze zur Rehabilitierung der unter Stalin vertriebenen Völker endlich anzuwenden und den Status der 1944 gewaltsam aufgelosten vier balkarischen Regionen und zweier weiterer Siedlungen wiederherzustellen, sowie eine echte regionale Selbstverwaltung zu ermöglichen. Ausserdem beauftragt die Delegiertenversammlung der FUEV das FUEV-Präsidium, den Europarat und die UNO zu bitten, die Russische Förderation Als Mitglied dieser Organisationen, auf die kritische Situation in der Kabardinisch-Balkarischen Republik hinzuweisen. Weitere Einzelheiten finden sich in der Originalresolution: www.fuen.org/pdfs/20070517Resolution_04RU.pdf RESOLUTION 2007-05 Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: Die Delegiertenversammlung der FUEV erwartet und fordert von Rumänien 1. Die de jure Anerkennung/Registrierung der Aromunen als nationale Minderheit. 2. Die Einführung der aromunischen Sprache in den Gebieten, in denen sie weithin gesprochen wird, als Lehrfach in der Grund- und Sekundarstufe des Schulsystems. Die Einrichtung eines Universitäts-Lehrstuhls für die aromunische Sprache. 3. Die Einführung der aromunischen Sprache in den öffentlichen und staatlichen Massenmedien. 4. Eine respektvolle Behandlung der Empfehlung 1333/1977 hinsichtlich der aromunischen Sprache und Kultur von Seiten staatlicher Einrichtungen. 5. Die Schaffung einer Struktur für die institutionelle Zusammenarbeit zwischen staatlichen und aromunischen Einrichtungen mit dem Ziel, die spezifischen Rechte einer Volksgruppe zu erhalten.
Balkan-Länder: Bulgarien, Griechenland, Albanien, Republik Mazedonien Ein wirksamer institutioneller Dialog zwischen dem „Aromunischen Rat“ als Vertreter der Aromunen auf regionaler Ebene und den Regierungen aller in der Empfehlung 1333/1997 genannten Länder. Europarat Verleihung des partizipatorischen Status im Europarat an den „Aromunischen Rat” gemäß Resolution (2003) 9. RESOLUTION 2007-06 Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: In Anbetracht der offenkundigen Absicht des französischen Staates, die vollständige Unterdrückung der bretonischen Sprache weiter voran zu treiben, fordert die Delegiertenversammlung der FUEV die Mitbürger inständig darum, auf dem Weg über ihre Abgeordneten so viel Druck auf den französischen Staat auszuüben, wie erforderlich ist, damit dieser sich endlich die international geltenden ethischen Maßstäbe im Hinblick auf die Rechte autochtoner Minderheiten auf ihrem historisch angestammten Gebiet zu eigen macht und die Praxis einer verhängnisvollen Politik sprachlicher Vereinheitlichung beendet, die im Widerspruch dazu nach außen hin kulturelle Vielfalt predigt. Wir erinnern an dieser Stelle an die Devise Kants „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.” Wir sind der Auffassung, dass dieses Prinzip im Europa des 21. Jahrhunderts, dessen Errichtung auf dem Rechtsgedanken basiert und somit in der geistig-moralischen Nachfolge Kants steht, in dem uns beschäftigenden Zusammenhang als ein absolutes Gesetz gelten sollte. In Anbetracht dessen, dass das bretonische Volk mit seiner Mehrheit dem Projekt der Europäischen Verfassung zugestimmt hat, fordert die Delegiertenversammlung, dass eine unabhängige internationale Expertenkommission gebildet wird, um den tatsächlichen rechtlichen Status der Bretagne im Hinblick auf internationales Recht zu untersuchen sowie dass geeignete Formen einer sprachlichen, kulturellen, administrativen und politischen Selbstverwaltung entwickelt werden. Es geht um das Überleben eines europäischen Volkes, nämlich das Überleben des bretonischen Volkes. RESOLUTION 2007-07 Zum zukünftigen Status des Kosovo Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) unterstützt den vom Sondergesandten der Vereinten Nationen, Matti Ahtisaari, vorgelegten Plan zum zukünftigen völkerrechtlichen Status des Kosovo. Der Plan sieht eine weit reichende Selbstverwaltung vor - unter Kontrolle und Schutz der internationalen Gemeinschaft. Die FUEV Delegiertenversammlung fordert den UNO-Sicherheitsrat auf, eine entsprechende Resolution zum zukünftigen Status des Kosovo zu verabschieden. Ausdrücklich werden die Akteure (Kosovo)-Albaner und (Kosovo)-Serben - zur Gewaltfreiheit aufgefordert und zur friedlichen Beilegung der Konflikte. Die FUEV Delegiertenversammlung fordert, dass alle Minderheiten bei einer künftigen Regelung im Kosovo eingebunden werden. Die Delegiertenversammlung unterstreicht, dass die Entwicklung im Kosovo und der Minderheitenschutz in der Region darüber entscheidend werden, ob es für das Kosovo und für Serbien eine Perspektive in der Europäischen Union geben kann. HINTERGRUND[1] Am Freitag, den 11. Mai 2007, haben die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Frankreich einen gemeinsamen Entschließungsantrag im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingebracht. Dieser Resolutionsentwurf bezieht sich auf den Ahtisaari-Plan; in dem Entwurf heißt es unter anderem, der Sicherheitsrat solle sich „für ein demokratisches Kosovo mit verschiedenen Volksgruppen“ einsetzen. Russland hat bereits mit einem Veto gedroht; Moskau lehnt derzeit jede Lösung ab, die keine Zustimmung in Belgrad findet. Serbien hat den Ahtisaari-Plan bereits abgelehnt. Sollte es im UNO-Sicherheitsrat zu keiner Lösung kommen, erwarten Beobachter, dass das Kosovo die Unabhängigkeit ausrufen wird und es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Serben und Albanern kommen könnte. Mit einer Entscheidung im Sicherheitsrat wird in den kommenden Wochen gerechnet. Mit dem Endes des Kosovokrieges 1999 hat der UNO Sicherheitsrat die Resolution 1244 verabschiedet und damit die serbische Provinz des Kosovo unter die Verwaltung der UNO (UNMIK United Nations Mission in Kosovo) gestellt. Die Nato-geführte KFOR-Truppe wurde aufgestellt und sichert die Friedensmission ab. In der zu 90 Prozent von Kosovo-Albanern bewohnten serbischen Provinz fordert man seit acht Jahren die Unabhängigkeit. Im Februar 2006 begannen in Wien sog. Statusgespräche zwischen Vertretern der serbischen Regierung und einer Delegation der Kosovo-Albaner unter Leitung des UNO-Sonderbeauftragten Martti Ahtisaari. Es war den Parteien jedoch nicht möglich, einen Kompromiss zu finden. Daraufhin hat Ahtisaari einen Vorschlag für den zukünftigen Status des Kosovo im Februar 2007 in Belgrad und Pristina vorgelegt. Da eine darauf folgende, letzte Verhandlungsrunde ebenfalls scheiterte, hat der Sondergesandte am 26. März 2007 seinen Bericht dem UNO-Sicherheitsrat vorgelegt. Der Plan vermeidet das Wort Unabhängigkeit würde aber eine völkerrechtliche Loslösung des Kosovo von Serbien bedeuten. Das Kosovo würde laut dem Ahtisaari-Plan unter anderem die Möglichkeit der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, das Recht auf eine eigene Hymne und anderer Staatssymbole sowie eine leicht bewaffnete Schutztruppe erhalten. In der Europäischen Union konnte man sich nicht darauf verständigen, den Ahtisaari-Plan offiziell zu unterstützen. Spanien, Griechenland und die Slowakische Republik sind skeptisch und befürchten, dass durch das Kosovo ein Präzedenzfall geschaffen wird, der Signalwirkungen auf andere Regionen Europas haben könnte. RESOLUTION 2007-08 Für eine nachhaltige Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen durch die Europäische Union (EU) Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 17. Mai 2007 in Tallinn nachfolgende Resolution: Die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) ist mit 81 Mitgliedsorganisationen in 30 Staaten Europas der größte Dachverband der autochthonen, nationalen Minderheiten / Volksgruppen in Europa. Die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen und hier vor allem die Förderung der Klein- und Kleinstsprachen in Europa stellt ein Hauptanliegen der FUEV dar. Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen am 18. Mai 2007 in Tallinn, - unter Hinweis auf die FUEV/JEV „Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten / Volksgruppen in Europa“, - unter Hinweis auf die „Gemeinsame Stellungnahme der FUEV und JEV zur zukünftigen Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen durch die EU“, - unter Hinweis auf die „Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen“ des Europarates, - unter Hinweis auf das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ des Europarates, - unter Hinweis auf den „Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu den regionalen und weniger verbreiteten Sprachen den Sprachen der Minderheiten in der EU unter Berücksichtigung der Erweiterung und der Kulturellen Vielfalt des Europäischen Parlaments“, - in Kenntnis der Artikel 21 und 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. - in Erwägung, dass in Europa jeder siebte Bürger einer autochthonen, nationalen Minderheit / Volksgruppe angehört, - in Erwägung, dass in Europa rund 90 Sprachen gesprochen werden und davon 37 als Nationalsprachen und 53 als sog. "staatenlose Sprachen“ gesprochen werden, - in Erwägung - dem Motto der Europäischen Union „in Vielfalt vereint“ folgend -, dass eine nachhaltige Förderung der Sprachenvielfalt ein erklärtes Ziel der EU ist, - bekennt sich zu einem Europa der Vielfalt sowie zu den unveräußerlichen Werten und dem geistigen Erbe unseres Kontinents, vor allem zur Achtung und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt. [2] Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen fordert 1) die EU-Kommission und die nationalen Regierungen dazu auf, gemeinsam mit den Organisationen der Regional- oder Minderheitensprachen eine stringente und nachhaltige Sprachenpolitik und Sprachförderung für die Regional- oder Minderheitensprachen zu entwickeln. Diese wird dazu beitragen, die Sprachenvielfalt und den daraus resultierenden kulturellen Reichtum Europas zu sichern und zu fördern. Zugleich kommt den Regional- oder Minderheitensprachen im Kontext europäischer Mehrsprachigkeit, frühen und lebenslangen Sprachenlernens sowie der Erhaltung der europäischen Sprachenvielfalt eine positive Bedeutung zu, die zunehmen wird. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich die Europäische Union / EU-Kommission aufgefordert, die Initiative zu ergreifen und gemeinsam mit den Mitgliedsländern sowie den autochthonen, nationalen Minderheiten / Volksgruppen in Europa eine entsprechende Sprachenpolitik zu erarbeiten. Die FUEV bietet sich als Kooperationspartner bei der Erarbeitung einer solchen Sprachenpolitik an. 2) die EU-Kommission dazu auf, die von der FUEV und dem Europäischen Parlament geforderte Europäische Sprachenagentur unter besonderer Berücksichtigung der Regional- oder Minderheitensprachen zu etablieren. Diese Agentur soll anlehnend an die kürzlich gegründete Agentur für Grundrechte (frühere Beobachtungsstelle) - unter anderem für die Umsetzung der in Punkt 1 beschriebenen Sprachenpolitik verantwortlich zeichnen. Mit Blick auf den für die Agentur nötigen Rechtsakt wird auf den Vorschlag des EU-Parlaments in dem „Bericht mit Empfehlungen an die Kommission zu den regionalen und weniger verbreiteten Sprachen den Sprachen der Minderheiten in der EU unter Berücksichtigung der Erweiterung und der Kulturellen Vielfalt“ (Ebner-Bericht) verwiesen. 3) die EU-Kommission dazu auf, ein eigenes EU-Förderprogramm zur Sprachenvielfalt unter besonderer Berücksichtigung der Regional- oder Minderheitensprachen zu etablieren, um somit eine effektive, projektorientierte Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen zu gewährleisten. Seit der formaljuristischen Zurückweisung einer eigenen Haushaltslinie für die Regional- oder Minderheitensprachen durch den Europäischen Gerichtshof hat es keine Initiativen von Seiten der Kommission gegeben, eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen hierzu wird sie von der Delegiertenversammlung aufgefordert. In der Zwischenzeit wird die Kommission dazu aufgefordert, sicher zu stellen, dass die Regional- oder Minderheitensprachen und hier vor allem die Klein- und Kleinstsprachen entsprechend ihrer Bedürfnisse im neuen Integrierten Programm Lebenslanges Lernen der EU berücksichtigt werden. 4) Anknüpfend an die FUEV/JEV „Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten / Volksgruppen in Europa“ und das erste qualifizierte Grundrecht dieser Charta das Recht auf Bildung wird das Präsidium der FUEV aufgefordert, an der weiteren Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen zu arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der Klein- und Kleinstsprachen. Hier gilt es als europäischer Dachverband die Interessen der Mitgliedsorganisationen zu wahren und im Dialog die Bedürfnisse an eine stringente europäische Sprachenpolitik für die Regional- oder Minderheitensprachen zu erroieren und gemeinsam konkrete Folgemaßnahmen zu erarbeiten. ERLÄUTERUNG: Die FUEV stellt mit Bedauern fest, dass die EU-Kommission entgegen der Empfehlung des Europäischen Parlaments, der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie und entgegen des Anratens der FUEV die Grundforderungen der europäischen Minderheiten mit Blick auf die zukünftige Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen nicht umgesetzt hat. Die FUEV begrüßt den Ansatz, dass das neue Integrierte Programm Lebenslanges Lernen 2007-2013 die Regional- oder Minderheitensprachen als „Mainstream“ anerkennt und dadurch die Möglichkeit eröffnet, an allen Teilprogrammen teilnehmen zu können. Gleichzeitig verweist die Delegiertenversammlung aber darauf, dass das Integrierte Programm Lebenslanges Lernen kein Ersatz für ein eigenständiges Förderprogramm für die sprachliche Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung der Regional- oder Minderheitensprachen sein kann (Siehe Punkt 3). Dieses gilt sowohl für die Projektförderung als auch für die Förderung von europäischen Netzwerken. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Projektförderung durch die EU oft an den Bedürfnissen der Klein- und Kleinstsprachen vorbei läuft und den Möglichkeiten / Anforderungen derselben (Umfang, Aufwand und Nützlichkeit) nicht entspricht. Die FUEV warnt gleichzeitig davor, dass der sehr weit spannende Begriff der Regional- oder Minderheitensprachen nicht zu Ungunsten der Klein- und Kleinstsprachen ausgelegt wird und das Hauptaugenmerk auf die großen und starken regionalen Sprachen, denen eine angemessene Förderung durch die EU zusteht, gelegt wird. Es muss ein primäres Ziel der EU sein, Rahmenbedingungen für die Klein- und Kleinstsprachen zu schaffen, um diese Sprachen, die oftmals vom Aussterben bedroht sind, in ihrer Existenz zu sichern.
[1] Quelle: Aktuelle Berichterstattung und C·A·P Policy Analysis · 1 · 2007; Dominik Tolksdorf: Implementing the Ahtisaari Proposal - The European Union's Future Role in Kosovo; http://www.cap-lmu.de/publikationen/2007/cap-policy-analysis-2007-01.php [2] Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten / Volksgruppen in Europa |