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MANUSKRIPTE:
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20050114 Romedi Arquint in Sankelmark
20050201 Romedi Arquint in Saratov
20050405 Romedi Arquint zu den Wahlen in Schleswig-Holstein
20050505 Romedi Arquint in Bukarest
20050610 Romedi Arquint in Disentis
20051003 Nigel Hicks in Strasbourg

KONFERENZEN • SEMINARE • FESTIVALS:
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2005 • 50. FUEV-Nationalitätenkongreß in Bukarest
20050609-12 04. Seminar für kleine Völker in Disentis / Graubünden / Schweiz
20050825-27 1st Minority Film Festival in Flensburg/Åbenrå
20051020_23 9. Treffen der Slawischen Minderheiten
20051104-07 AGDM_Sankelmark_Workshops
20051104-07 AGDM_Vortrag_Diedrichsen DSSV
20051104-07 AGDM_Vortrag_Brenner_Schulsystem in Ungarn
20051104-07 AGDM_Vortrag_Diedrichsen_Schulsystem in Dänemark

KONFERENZEN als Video:
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20051104_07 Jahrestagung deutscher Minderheiten in Sankelmark / D als Video)

DOKUMENTATIONEN:
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20050308_12 Romedi Arquint in Georgien
20051215_17 Romedi Arquint in Maze
donien
20050812 Romedi Arquint in einer Europarats-Anhörung zur Rahmenkonvention

SCHLUSSDOKUMENTE:
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20050610 Manifesto in Disentis

FUEV-DELEGIERTENVERSAMMLUNG:

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20050507 FUEV-Delegiertenversammlung in Bukarest

RESOLUTIONEN:

RESOLUTION 2005-01
FUEV Hauptresolution 2005

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen
verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Hauptresolution:

In Anbetracht der Tatsache

Dass das Ideal der Vielfalt der Sprachen und Kulturen zum unverzichtbaren geistigen Erbe Europas gehört, das in den europäischen Institutionen und in den einzelnen Staaten umzusetzen ist

Dass durch die Mobilität, die wirtschaftlichen und kulturellen Aktivitäten ein europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl wächst

Dass in Europa der Nationalstaat immer noch das verbreiteste Modell der Staatsbildung darstellt, ein Modell, das in sich die Elemente der Assimilation und der Diskriminierung anderer als der Mehrheitsnation angehörenden Völker und Volksgruppen enthält,

Dass im Europarat, der OSZE und in vielen Staaten Europas Regelungen zum Schutze und zur Förderung der Rahmenbedingungen für die nationalen Minderheiten und die autochthonen Völker ohne kin’state erarbeitet und umgesetzt wurden

Dass die erweiterte Europäische Gemeinschaft mit ihren zu den 20 offiziellen Sprachen um mehr als zwei Dutzend nicht anerkannten Sprach- und Kulturgemeinschaften bereichert wurde, die Anliegen dieser nationalen Minderheiten und Völker ohne kin’state nur marginal Beachtung gefunden haben
Dass die Achtung und Förderung dieser Völker und Volksgruppen selbst in einigen der bisherigen EU Staaten überhaupt nicht oder nur ungenügend beachtet wird
Dass von den neuen EU Mitgliedstaaten die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien aus dem Jahre 1993 als Vorbedingung für den Beitritt gefordert worden ist

fordert die FUEV

Vom Europarat

Dass die Arbeiten an einem Zusatzprotokoll der Menschenrechte zügig vorangetrieben werden, damit durch die Einrichtung eines Gerichtshofes den nationalen Minderheiten und Völkern ohne kin’state einklagbare Rechte bei Diskriminierungen gegeben werden

Dass die FUEV als europäische Dachorganisation der nationalen Minderheiten und Völker ohne kin’state in den Gremien des Europarates ( CH-min, Expertengruppen der Europäischen Charta der Regional oder Minderheitensprachen sowie der Konvention zum Schutze der nationalen Minderheiten) ein Experten- bzw. Beobachterstatus zugesprochen und damit die Bedeutung der zivilgesellschaftlichen Institutionen nachhaltig - nicht nur in Theorie, sondern auch in der Praxis - unterstrichen würde.

Dass beim kommenden 3. Gipfel in Warschau vom 16./17. Mai die Anliegen der Volksgruppen und Völker ohne kin’state nachhaltig berücksichtigt und als unverzichtbare Grundrechte erklärt werden.

Von der EU

Die EU soll in allen ihren Entscheidungen und Programmen der Erhaltung und Förderung der Vielfalt der Sprach- und Kulturgemeinschaften, Völkern und Ethnien die notwendige Beachtung schenken

Die EU soll die Instrumente des Europarates zum Schutz der nationalen Minderheiten zu ihren eigenen machen und diese in ihrer Innen- und Aussenpolitik umsetzen

Die EU darf von allen ihren Mitgliedstaaten ein Minimum an gemeinsamen Standards zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten ohne kin’state erwarten und sie soll die dazu notwendigen Massnahmen auf gesetzgeberischem und auf politischem Gebiet treffen

Die geschaffene Zuständigkeit für die Vielfalt der Sprachen soll kontinuierlich auch zu einer Zuständigkeit für nationale Minderheiten ausgebaut werden. Durch den Einsatz eines/einer Kommissars/Kommissarin für die Koordination der sprachlichen, kulturellen, rechtlichen und minderheitenpolitischen Belange der nationalen Minderheiten soll diese Zuständigkeit dauerhaft geregelt werden.

Die Umwandlung der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist in eine - unabhängige! - Menschenrechtsagentur umzubauen. In dieser ist den Anliegen der Volksgruppen und der Völker ohne kin’state die notwendige Beachtung zu schenken.

Die FUEV begrüsst die Bildung einer interfraktionellen INTERGROUP des Europäischen Parlamentes zur besseren Durchsetzung der Rechte der Volksgruppen und Völker ohne kin’state. Die FUEV erwartet von ihr eine konstruktive Zusammenarbeit. Sie hofft, dass durch diese Zusammenarbeit die Anliegen der nationalen Minderheiten und der Völker ohne kin’state in der Gesamtpolitik der EU stärker zum Zuge kommen.

Darüber hinaus erachtet es die FUEV als unverzichtbar, die Zivilgesellschaft und dabei insbes. die international wirkenden NGO&Mac226;s in die Strukturen und in ihre Arbeit einzubinden.

Von den EU Mitgliedstaaten

Die EU - Mitgliedstaaten sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Kompetenzen alles zu unternehmen, um dem Anspruch eines modernen und liberalen Rechtsstaates gerecht zu werden, der allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht und die notwendige Unterstützung zukommen lässt, ihre persönliche und kollektive Identität pflegen und leben zu dürfen

Frankreich:
Die FUEV gibt ihrer Entrüstung darüber Ausdruck, dass sich Frankreich, eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union, durch seine Weigerung, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu ratifizieren, eigenmächtig von den Pflichten befreit, die den neuen Mitgliedsstaaten auferlegt worden sind, soweit diese die sprachlichen Rechte von Minderheiten betreffen, die in ihren eigenen Gebieten leben. Diese Situation erzeugt eine aus ethischer Sicht inakzeptable Ungleichheit zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union und schafft zudem einen bedauerlichen Präzedenzfall.
Diese Weigerung steht im Widerspruch zu den wiederholten Erklärungen der obersten französischen Behörden zur Selbstverpflichtung Frankreichs, die sprachliche und kulturelle Vielfalt erhalten und verteidigen zu wollen.

Griechenland:
Die FUEV fordert Griechenland auf,
1. ... die mazedonische Minderheit anzuerkennen.
2. ... Mazedonisch als eine Minderheitensprache anzuerkennen und - in den Regionen, in denen die mazedonische Sprache weit verbreitet ist - in die Unterrichtspläne für die Grund- und Sekundarstufe des Schulsystems aufzunehmen sowie im Hochschulbereich einen Lehrstuhl für Mazedonisch einzurichten. Darüber hinaus wird Griechenland zur Anerkennung von kulturellen Organisationen wie z.B. „Home of Macedonian Culture“ aufgefordert (deren Registrierung trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit über 15 Jahren aussteht).
3. ... die mazedonische Sprache in den staatlichen MASSENMEDIEN (FUNK UND FERNSEHEN) zu berücksichtigen.
4. ... allen politischen Flüchtlingen mazedonischer Herkunft das bedingungslose Recht auf freie Einreise nach Griechenland einzuräumen sowie das Recht, Grundbesitz zurückzufordern/zu kaufen. Außerdem ist ihnen die griechische Staatsangehörigkeit zurückzugeben, die Tausenden von Mazedoniern während des Bürgerkriegs in Griechenland (1945-1949) aberkannt wurde.
5. ... die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten zu ratifizieren und ferner alle internationalen Dokumente und Standards der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarats zu ratifizieren und umzusetzen, die die Rechte nationaler Minderheiten betreffen.
6. ... den überwiegend in Australien und Kanada lebenden mazedonischen Wirtschaftsemigranten die griechische Staatsangehörigkeit zurückzugeben, die ihnen aufgrund ihres Bekenntnisses zu ihrer mazedonischen Identität aberkannt wurde, weshalb der griechische Staat ihnen nun die freie Einreise nach Griechenland verweigert.

Bundesrepublik Deutschland
Die vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland, die Friesen, die Dänen, die Sorben und die deutschen Sinti und Roma haben im vergangenen Jahr auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung einen Minderheitenrat gegründet. Dieser versteht sich als gemeinsame Interessenvertretung der vier Minderheiten und verständigt sich in seinen Beratungen zu gemeinsamen Interessenlagen, die gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Deutschen Bundestag vertreten werden sollen.

Zur Intensivierung des Dialogs mit dem Deutschen Bundestag wurde ein interparlamentarischer Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Minderheiten, die den Minderheitenrat bilden, und Bundestagsabgeordneten eingerichtet.

Der Arbeitskreis setzt sich ein für:
• die Aufnahme eines Minderheitenartikels für die vier anerkannten nationalen Minderheiten im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland,
• eine Erörterung und Überwachung der Verpflichtung des Bundes im Hinblick auf die Europäische Charta der Regional und Minderheitensprachen und die europäische Rahmenkonvention zum Schutz der nationalen Minderheiten,
• die Information über und die Beteiligung an Gesetzesinitiativen des Bundestages mit minderheitenpolitischem Bezug, hierunter auch Grundlagen der Projektförderung der vier anerkannten nationalen Minderheiten,
• eine aktive Regionalpolitik, die den Fortbestand der Minderheiten in ihrer Heimat sichert und Zersiedelung verhindert,
• die Sicherung und Bestätigung der finanziellen Förderung der Minderheiten durch den Bund,
• die Pflege und Fortentwicklung der Sprache und der Kultur der Minderheiten sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen,
• die Förderung des Informationsflusses zwischen den Minderheiten und den Bundestagsabgeordneten, hierunter Initiativen zu Informationsbesuchen von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und führenden Politikern bei den Minderheiten,
• die Einrichtung eines Sekretariats am Bundestag für Fragen der vier autochthonen, anerkannten Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland.

Die FUEV begrüsst die Einrichtung des Arbeitskreises und fordert die Bundesrepublik Deutschland auf die von dieser Arbeitsgruppe beantragten Vorschläge zielgerichtet umzusetzen.

Grossbritannien:
Am 5. November 2002 beschloss die britische Regierung, Kornisch in Teil II der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen aufzunehmen und somit unter den Schutz der Charta zu stellen. Über zwei Jahre sind vergangen, doch nichts ist geschehen. Die Regierung hat es versäumt, die vom Europarat geforderten „energischen“ Maßnahmen in die Wege zu leiten: Von der Zentralregierung wurden keine finanziellen Mittel bereitgestellt, keine Verantwortlichkeiten bestimmt, es wurde keine behördliche Unterstützung gewährt und keine Regierungspolitik für die kornische Sprache ausgearbeitet. Statt dessen scheint die Verantwortung für die Umsetzung der Charta Freiwilligen übertragen worden zu sein, die ohne Rechtsstatus oder gesetzlichen Rahmen arbeiten, niemandem gegenüber Rechenschaft ablegen müssen und zudem zur Finanzierung ihrer Arbeit auf Spenden angewiesen sind. Außerdem weigert sich die britische Regierung ohne jede Erklärung weiterhin, die Kornwaliser gemäß dem europäischen Rahmenabkommen über den Schutz der nationalen Minderheiten anzuerkennen, und das obwohl die Vorlage des UK Compliance Report beim Europarat seit 12 Monaten überfällig ist . Tatsächlich werden viele indigenen britischen Minderheiten wie z.B. die Kornwaliser und die „Ulster Scots“ auf eine Art und Weise behandelt, die dem Gleichheitsgedanken und dem Grundsatz, den Minderheiten dieselbe Wertschätzung entgegenzubringen wie der Mehrheitsnation („parity of esteem“) zuwiderläuft.
Die FUEV beschließt, die britische Regierung dringlich zu ersuchen, eine solche unfaire Behandlung und Diskriminierung umgehend einzustellen.

Italien:
Die Volksgruppen in Südtirol sehen seit jeher das Recht, sich einer Minderheit zugehörig zu erklären, als Voraussetzung für einen effizienten Schutz. Dieses Recht darf unter keinen Umständen unter dem Vorwand zwingender Datenschutz-Bestimmungen untergraben werden. Das Recht auf eine Zugehörigkeitserklärung ist ein subjektives Recht jedes einzelnen/jeder einzelnen und gleichzeitig generelle Voraussetzung für den Schutz der Menschenrechte, der kulturellen Eigenart der Volksgruppen in ihrer Gesamtheit sowie zur Abwendung von Diskriminierung.

Für die Sicherung der sprachlichen Minderheiten ist in den betreffenden Gebieten auch die Zwei- oder Dreisprachigkeit als Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Stellen insgesamt zu garantieren bzw. weiterhin zu gewährleisten.

Für Südtirol ist der bilaterale - internationale Vertrag zwischen Österreich und Italien, der Österreich als Schutzmacht und Mutterland festigt, grundlegend für den Minderheitenschutz. Daher ist auch die Aufnahme Südtirols in die neue österreichische Verfassung von nicht zu unterschätzender Bedeutung und ein großes Anliegen der Volksgruppen in Südtirol.

Österreich:
50 Jahre nach Abschluss des Staatsvertrages von Wien stellen die in Österreich gesetzlich anerkannten Volksgruppen mit Bedauern fest, dass die in diesem Vertrag garantierten Rechte nach wie vor nicht zur Zufriedenheit der in ihrer ethnischen Existenz bedrohten Minderheiten erfüllt sind. Ferner weisen wir auf die für einen Staat, der sich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlt, Besorgnis erregende Tatsache hin, dass von der österreichischen Bundesregierung die Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofes betreffend slowenische Amtssprache und zweisprachige Ortstafeln nach mehr als vier bzw. drei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurden.
Die geringe Beherrschung der Muttersprache der heranwachsenden Generation lässt zu befürchten, dass die Vielfalt der österreichischen Sprachlandschaft in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sein wird. Es bedarf wesentlicher Verbesserungen im Bereich des Minderheitenschulwesens. Es ist daher notwendig:
a) für die Kinder im autochthonen Siedlungsgebiet einen obligatorischen zweisprachigen Unterricht im Pflichtschulbereich vorzusehen.
b) an den mittleren und höheren Schulen sollen bei nachhaltigem Bedarf zweisprachige Klasssen im Regelschulwesen geführt werden. Damit soll das Recht auf Unterricht in allen Volksgruppensprachen von der Grundschule bis zur Matura auf alle mittleren und höheren Schulen ausgedehnt werden.
c) Für die Ausbildung der akademischen Jugend soll auch an den Hochschulen das bestehende Angebot in Volksgruppensprachen ausgeweitet werden.
Zugleich fordert die FUEV die österreichische Bundesregierung auf, den Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages nach 50 Jahren endlich zur Gänze zu erfüllen sowie das Amtssprachen- und Ortstafelerkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofes im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ehebaldigst korrekt umzusetzen.

Slowenien
Im Gegensatz zu den in der Verfassung erwähnten autochthonen Minderheiten – Ungarn und Italienern – wird die Existenz der autochthonen deutschsprachigen Minderheit noch immer verleugnet, die Minderheit ist weder offiziell anerkannt noch genießt sie irgendwelche kollektive Rechte. Obwohl sie im Kulturabkommen mit der Republik Österreich erwähnt ist, erhält sie von der Republik Slowenien so gut wie keine finanzielle Förderung. Die Republik Slowenien soll ihre deutschsprachige Minderheit anerkennen, denn Minderheiten ohne in der Verfassung verankerten Status genießen in Slowenien keinen kollektiven Schutz.
Die FUEV fordert eine Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien.

Ungarn:
Die FUEV hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass die ungarische Regierung eine 10 prozentige Sperre der staatlichen Fördermittel u. a. der Landesselbstverwaltungen der Minderheiten, sowie der für Projektförderung zuständigen staatlichen Stiftung verordnet hat. Trotz angespannter Haushaltslage dürfen solche Maßnahmen nicht zu unumkehrbaren Verlusten bei der Pflege und Bewahrung von Sprache und Kultur der Minderheiten eines Landes führen, das als neues Mitglied der Europäischen Union sich vorbildhaft für den Minderheitenschutz einsetzt.
Die FUEV appelliert an die ungarische Regierung, diese Maßnahme rückgängig zu machen.Desweiteren werde die ungarische Regierung und das Parlament ersucht, die bereits eingereichten Modifizierungsvorschläge der Minderheitengesetze bzw. der Wahlmodalitäten der Minderheitenselbstverwaltungen, die von den Landesselbstverwaltungen der bedeutendsten Minderheiten unterstützt werden, so schnell wie möglich anzunehmen.
Darüber hinaus wird die Republik Ungarn aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Parlamentsvertretung der nationalen und ethnischen Minderheiten entsprechend der Verfassung, des 1993 verabschiedeten Minderheitengesetzes, sowie der einschlägigen Beschlüsse des Verfassungsgerichts zu schaffen.

Von den neuen EU - Mitgliedstaaten

Von den neu der EU beigetretenen Staaten erhofft sich die FUEV fruchtbare und konstruktive Impulse in Richtung Implementierung einer konsistenten Minderheitenpolitik innerhalb der EU.

Die FUEV fordert sie auf, die erreichten positiven Schritte zum Aufbau und zur Stabilisierung der Demokratie, einer staatlichen Rechtsordnung und einer politischen Praxis der Achtung und Förderung der sprachlichen kulturellen und ethnischen Vielfalt fortzusetzen und auszubauen.

Sie erwartet von den baltischen Staaten, dass sie diese Lösungen für die ansässige russische Bevölkerung treffen, die den Standards der allgemeinen Menschenrechte sowie denjenigen der nationalen Minderheiten entsprechen.

Von den Beitrittsländern

Die EU soll die beitrittswilligen Staaten in ihren Bestrebungen unterstützen, die Lage der Völker ohne kin’state und der nationalen Minderheiten zu achten und zu verbessern. Insbesondere sollen diese auch auf die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien sowie der erwähnten Instrumente des Europarates verpflichtet werden.

Von Russland und von der Russischen Föderation

Die FUEV ist überzeugt, dass eine Entwicklung in Richtung eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates nur unter Wahrung der Menschenrechte und dem Verzicht auf Gewalt möglich ist. Sie erwartet von der Russischen Föderation energische Massnahmen zum Schutz der vielfach existenziell bedrohten Ethnien. Sie fordert die Russische Föderation auf, dem Verzicht auf Gewalt, der Einhaltung der Menschenrechte und der Standards des Europarates gegenüber den Völkern in ihrem Staatsgebiet die notwendige Beachtung zu schenken, den schleichenden und/oder offenen sprachlichen Assimilierungstendenzen Einhalt zu gebieten und damit ihren Beitrag zu der Erhaltung der ethnischen Vielfalt in Europa zu leisten

Insbesondere fordert die FUEV, die Diskriminierungen gegenüber dem Volk der Mari zu beendigen, die Menschenrechtsverletzungen zu ahnden sowie Massnahmen zur positiven Diskriminierung der Mari Sprache und des Volkes der Mari zu erarbeiten und umzusetzen.

Von Georgien

Mit besonderem Interesse verfolgt die FUEV die Entwicklung in Georgien, einem der wenigen multinationalen Staat Europas. Sie erwartet, dass die jahrhundertealte Tradition eines friedlichen Zusammenlebens der Völker in Georgien weiter geführt wird, und dass der Staat die notwendigen Massnahmen ergreift, um dieses sicher zu stellen. Insbesondere erwartet die FUEV, dass endlich die Repatriierung der immer noch nicht rehabilitierten Turken Mes’cheten mit Unterstützung und aktiver Hilfe der Internationalen Organisationen an durchgeführt wird.


RESOLUTION 2005-02

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Resolution:

Der FUEV-Kongress möchte erneut daran erinnern, dass sich das unterdrückte balkarische Volk durch die Versammlung seiner bevollmächtigten Vertreter und durch das nationale Referendum von 1991 für die Errichtung einer territorialen Autonomie im Rahmen der Russischen Föderation ausgesprochen hat.

Eine solche Willenserklärung eines ganzen Volkes entspricht uneingeschränkt internationalen Rechtsnormen und ist zudem in der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehen.

Die Realität ist eine andere. Aufgrund des unverhohlenen Widerstands der Behörden von Kabardino-Balkarien gegen diesen Prozess unternimmt die Gesetzgebung in dieser Republik nichts, um das Problem zu lösen und den Balkaren den Weg zu Selbstbestimmung und Autonomie zu ebnen. Zudem wird nichts getan, um dem russischen Gesetz „Über die Rehabilitierung von unterdrückten Völkern“ vom 26. April, 1991 Geltung zu verschaffen. Infolgedessen sind auch die in dem Gesetz ausgesprochenen Empfehlungen zur Wiederherstellung der im Jahre 1944 auf Befehl von Stalin aufgelösten balkarischen Verwaltungsbezirke nicht umgesetzt worden.
Hinzu kommt, dass die Behörden der Republik Kabardino-Balkarien unter dem Vorwand von Maßnahmen zur Neugliederung der Republik gegenwärtig versuchen, balkarisches Land an sich zu reißen und balkarische Dörfer auszulöschen. Auf diesem Weg soll dem balkarischen Volk die Möglichkeit lokaler Selbstverwaltung genommen werden, obgleich dieses Recht in der Verfassung der Russischen Föderation garantiert ist.
Aus den vorstehend genannten Gründen wendet sich der FUEV-Kongress mit folgendem Vorschlag an die Behörden der Russischen Föderation – die rechtlichen Voraussetzungen für die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des unterdrückten balkarischen Volkes innerhalb der Russischen Föderation zu schaffen. Zugleich ersucht der FUEV-Kongress den Europäischen Rat, diesen demokratischen Prozess zu unterstützen.


RESOLUTION 2005-03

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Resolution:

Erneut möchten wir die Aufmerksamkeit der russischen Regierung auf die katastrophale Situation des Karatschai-Volkes lenken, das unmittelbar vom Verlust seiner angestammten Heimat, seiner Sprache, Kultur und seines Nationalbewusstseins bedroht ist und somit von der vollständigen Assimilation. In den letzten 20 Jahren ist kein einziges Lehrbuch der karatschaiischen Sprache und Literatur herausgegeben worden. Es gibt keine Zeitungen oder Zeitschriften in der karatschaiischen Sprache, weder für Erwachsene noch für Kinder. Staatliche Verlage veröffentlichen keine Bücher in der karatschaiischen Sprache. Es gibt keine karatschaiischen Schulen, der Unterricht im gesamten Schul- und Ausbildungssystem findet auf Russisch statt; die Kinder lernen ihre Muttersprache, als sei es eine Fremdsprache. Das Erlernen einer Fremdsprache ist obligatorisch, der Unterricht in der Muttersprache hingegen nur ein Wahlfach. Alle Appelle von Lehrern und Eltern an die russische Regierung bleiben unbeantwortet.

Man nimmt den Karatschaiern die Berge ihrer Heimat. Gerechtfertigt wird dies damit, dass das Gebiet der Karatschaier an der russisch-georgischen Grenze liegt. Das Land des Karatschai-Volkes wird an Millionäre aus anderen Regionen verkauft. Wenn nicht bald etwas geschieht, werden die Karatschaier kein Heimatland mehr haben.

Wir meinen, dass viele Probleme durch die vollständige Umsetzung des vom russischen Parlament im Jahre 1991 unterzeichneten Gesetzes „Über die Rehabilitierung von unterdrückten Völkern“ hätten gelöst werden können.

Wie bereits bekannt, wurde die autonome Region Karatschai 1943 vom stalinistischen Regime zerschlagen. Die Karatschaier wurden in die Republiken Zentralasiens verbannt. 1957 gelang es dem größten Teil der Bevölkerung, nach Karatschai zurückzukehren. Doch die unter Stalin zerschlagene nationale Autonomie ist bis zum heutigen Tage nicht wiederhergestellt worden, obgleich das am 26. April 1991 unterzeichnete Gesetz „Über die Rehabilitierung von unterdrückten Völkern“ die Wiederherstellung nationaler Autonomien und die ungehinderte Rückkehr der deportierten Menschen aus dem Exil vorsieht.

Unglücklicherweise wird die Umsetzung dieses Gesetzes von konservativen Kreisen der russischen Regierung behindert. Darüber hinaus werden Personen und offizielle Organisationen, die sich für die Geltendmachung dieses Gesetzes einsetzen, von russischen Behörden verfolgt. Nicht diejenigen, die gegen das Gesetz „Über die Rehabilitierung von unterdrückten Völkern“ verstoßen, werden verfolgt, sondern die, die es unterstützen. Dies erscheint paradox, ist aber dennoch eine Tatsache. Die demokratische Organisation des Karatschai-Volkes „Dzhamagat“ hat diese schmerzhafte Erfahrung mehr als einmal machen müssen.

Ohne die Wiederherstellung einer autonomen Region Karatschai haben die Karatschaier keine Zukunft. Eine Regierung, die sich nicht an ihre eigenen Gesetze hält und den Willen ihrer Völker missachtet, hat ebenfalls keine Zukunft.

Das zweite, sehr dringliche Problem ist das Problem jener Karatschaier, die immer noch im Exil leben – insbesondere in den Republiken von Zentralasien und der Kirgisischen Republik. Rund siebentausend Karatschaier leben dort und sind aufgrund ihrer Nationalität der Diskriminierung ausgesetzt. Da sie in Kirgisistan nicht leben können, sehen sich die Karatschaier gezwungen, ihre Häuser zu verlassen und nach Russland zurückzugehen, wo sie 1943 unter Stalin in die Verbannung geschickt worden waren. Russland ist jedoch nicht bereit, sie wieder aufzunehmen. Jahre vergehen, doch bis heute haben sie weder einen russischen Pass noch die russische Staatsangehörigkeit erhalten. Sie haben weder Wohnungen noch Arbeit. Die Polizei verfolgt sie. Die Lage dieser Gruppe von Karatschaiern lässt sich mit der Lage der Turk-Mescheten vergleichen. Die russischen Behörden kümmern sich nicht darum, Bedingungen zu schaffen, die es den Menschen ermöglichen, in ihre Heimat zurückzukehren und dort zu leben. Die in Zentralasien lebenden Karatschaier denken angesichts ihrer verzweifelten Lage darüber nach, ob sie nicht versuchen sollten, nach Europa zu gehen. Doch in Europa will man sie auch nicht. So kann es nicht weitergehen. Die russische Regierung hat die Pflicht, die seinerzeit von Stalin deportierten Menschen als russische Staatsbürger anzuerkennen und ihnen das zu geben, worauf sie ein Recht haben, insbesondere angesichts der Tatsache, dass in dem 1991 verabschiedeten Gesetz „Über die Rehabilitierung von unterdrückten Völkern“ all dies grundsätzlich schon geregelt ist.

Die Probleme des Karatschai-Volkes können gemeinsam mit den Regierungen von Zentralasien und Russland gelöst werden. Die FUEV hofft, dass die rechtmäßig und demokratisch gewählte Regierung der Russischen Föderation die nationale Autonomie des Karatschai-Volkes wiederherstellen wird, die ihnen durch das stalinistische Regime genommen wurde, und die Frage der Rückkehr und Wiederansiedlung der immer noch im Exil lebenden Karatschaier lösen wird. Falls die Lösung dieser Fragen weiterhin aufgeschoben wird, ist mit erschreckenden Konsequenzen zu rechnen. Das Überleben der Karatschaier als ein Volk steht auf dem Spiel.


RESOLUTION 2005-04

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Resolution:

Die „Union for Culture“ der Aromunen aus Mazedonien nimmt ihr Recht als ordentliches Mitglied der FUEV wahr und unterbreitet den folgenden Vorschlag:für eine Resolution über die Rechte der Aromunen in den Balkanländern. Der FUEV-Kongress, der vom 4. - 9. Mai 2005 in Bukarest, Rumänien, stattfinden wird, sollte die nachstehende Resolution verabschieden und der parlamentarischen Versammlung des Europarats und dem Ministerrat vorschlagen, eine solche Resolution über die Rechte der Aromanier in den Balkanstaaten zu verabschieden:


1. Die Empfehlungen 1333/07 sollten in eine Resolution umgewandelt werden. Deren Umsetzung sollte als Grundvoraussetzung für den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien (später auch für Mazedonien und Albanien) bzw. für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gelten.2. Mazedonien wird aufgefordert, mit der Umsetzung der Verpflichtungen zu beginnen, die es gegenüber den europäischen Institutionen durch die Unterzeichnung des Rahmenabkommens von Ohrid eingegangen ist, und den Rechten der Aromanier Geltung zu verschaffen. Dem Rahmenabkommen sollte auch Modellcharakter für die Anerkennung der Rechte der Aromanier in Albanien und Griechenland haben.3. Albanien und Griechenland sollten die Aromanier als ihre größte Minderheit in ihrer Verfassung anerkennen, eine Volkszählung durchführen, das Gesetz über politische Parteien ändern und den Aromanier das Recht einräumen, im nationalen Radio und Fernsehen von Albanien und Griechenland eigene Sendungen auszustrahlen, sowie das Recht, lokale Verwaltungseinheiten bis hin zu einer (kulturellen oder territorialen) Autonomie zu bilden.4. Die Regierungen und sonstigen Institutionen von Rumänien und Griechenland sind zu ermahnen und aufzufordern, die propagandistische Hetze gegen Aromanier in Mazedonien, Bulgarien und Albanien einzustellen.


RESOLUTION 2005-05

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Resolution:

Das auf Assimilation ausgerichtete Vorgehen der staatlichen Behörden gegenüber den Kroaten im Norden der Vojvodina wiederholt sich und ist dieses Mal noch offensichtlicher als vor dem Jahr 2000, als diese Methoden noch Teil der Regierungspolitik waren. Wir dachten, dass diese Methoden aufgrund der Veränderungen nach dem 5. Oktober nicht wieder zur Anwendung kommen würden.
Die neueste Maßnahme im Rahmen der wiederaufgenommenen Assimilationsstrategie ist die angekündigte Einführung der „Sprache der Bunjevci“ (auf Deutsch: „Bunjewatzen“) an den Schulen, obwohl es sich hierbei um einen Dialekt handelt. Dieser Dialekt wird in einigen wenigen Teilen von Kroatien gesprochen, insbesondere in Dalmatien, sowie von Kroaten in der Batschka und in Ungarn.

Durch die künstliche Aufwertung dieses Dialekts handeln die Behörden in Serbien und Montenegro den übernommenen rechtlichen Verpflichtungen zuwider und verstoßen insbesondere gegen:

1. das mit der Republik Kroatien geschlossene bilaterale Abkommen:

a) das Abkommen zwischen der Republik Kroatien und Serbien und Montenegro zum Schutz der Rechte der kroatischen Minderheit in Serbien und Montenegro und der serbischen und montenegrinischen Minderheit in der Republik Kroatien.

b) das Abkommen über die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien.

2. die unterzeichneten multilateralen internationalen Verträge:

a) das Rahmenabkommen über den Schutz der nationalen Minderheiten

b) das MEI (Mitteleuropäische Initiative)-Instrument zum Schutz von Minderheitenrechten?

3. die höchsten Gesetze von Serbien und Montenegro, insbesondere:
a) die Charta der Menschen-, Minderheiten- und Bürgerrechte

b) das Gesetz zum Schutz der Rechte und der Freiheit nationaler Minderheiten.

Die Aktivitäten, die zur Spaltung der Kroaten in der Batschka führten, führten auch zur Entstehung des Regimes von Slobodan Milosevic. In der Zeit der Demokratischen Opposition von Serbien (DOS) schwächten sich diese Tendenzen ab, doch unter der neuen Regierung erwachten sie zu neuem Leben. Indem sie sich aktiv für die sprachliche Spaltung der kroatischen Minderheit in der Vojvodina einsetzen, treiben die neuen staatlichen Behörden erneut offen die Assimilation voran.
Sie kommen ihrer Pflicht nicht nach, die nationalen, ethnischen und sprachlichen Besonderheiten zu erhalten und zu fördern und bringen somit die Existenz der kroatischen Minderheit im Norden der Batschka unmittelbar in Gefahr.


RESOLUTION 2005-06

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Resolution:

Der FCYENM Delegiertenausschuss hat bei den Jahreskongressen der vergangenen sieben Jahre Resolutionen zur Frage der Turk-Mescheten verabschiedet, einer in Georgien beheimateten Volksgruppe. Die Turk-Mescheten haben den Wunsch, in ihre Heimat zurückzukehren, aus der sie im Jahre 1944 deportiert wurden. Ihre Deportation wurde 1989 vom Obersten Gerichtshof der UdSSR als verabscheuungswürdiges Verbrechen anerkannt.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Rückkehr der deportierten Turk-Mescheten in ihre Heimat eine einmalige Gelegenheit darstellt, ihre menschliche Würde, kulturelle Identität und physisches Überleben zu bewahren. Endlich würde den Turk-Mescheten - historisch wie auch rechtlich – die seit langem herbeigesehnte Gerechtigkeit geschehen.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass es keine objektiven Gründe gibt, die gegen eine Rückkehr von Turk-Mescheten in ihre Heimat sprechen.

Georgien wurde 1999 in den Europarat aufgenommen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Regierung, Gesetze zur Rehabilitierung und Repatriierung des 1944 deportierten Volkes auszuarbeiten und zu verabschieden. Wie der Präsident von Georgien 1999 erklärte, sollten die neuen Gesetze im Laufe von zwei Jahren eingeführt und verabschiedet werden, die Repatriierung sollte in den darauffolgenden zehn Jahre durchgeführt werden. Doch die damalige Regierung von Georgien setzte ihre neuen Resolutionen nicht in die Praxis um, ganz im Gegenteil, sie schien vor allem von diesem Problem ablenken zu wollen. Trotz der haltlosen Hinweise der georgischen Behörden auf wirtschaftliche Schwierigkeiten wurde weder seitens des Europarats noch durch andere internationale Organisationen Druck auf Georgien ausgeübt, die eingegangenen Pflichten zu erfüllen.

2004 kam ein neuer Präsident und ein neues Parlament an die Macht. Wir hoffen, dass die neue Regierung, die sich zu demokratischen Werten bekennt, ihrem eigenen politischen Anspruch gerecht werden wird. Es besteht Hoffnung, dass der Prozess der Rehabilitierung der Turk-Mescheten jetzt doch endlich auf den Weg gebracht wird. Es besteht jedoch keine Veranlassung zu glauben, dass eine neue Macht in Georgien die Absicht haben könnte, Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Turk-Mescheten zu übernehmen.

Der Delegiertenausschuss möchte die Behörden des Europarats, die Mmnitor Gruppe von Mitgliedern des Europarats auffordern und ermutigen, sich aktiv für das Schicksal der Turk-Mescheten zu interessieren und eine starke Position in Gesprächen über die von Georgien 1999 eingegangenen Verpflichtungen einzunehmen.

Der Delegiertenausschuss appelliert an den Präsidenten und die Regierung von Georgien, an die internationale Gemeinschaft und die Regierungen von interessierten Ländern, alles zu tun, um die Rückkehr von deportierten Turk-Mescheten in ihre Heimat sicherzustellen.


RESOLUTION 2005-07

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer
Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende
Resolution:

Zur Erhaltung der ladinischen Sprache und Kulur sind erforderlich:

Einheitliche, gesetzlich gesicherte positive Schutzmaßnahmen für die
ladinischen Institutionen des gesamten dolomitenladinischen Gebietes,
aufgeteilt auf drei Provinzen und zwei Regionen, mit Berücksichtigung der
positiven Schutzmaßnahmen innerhalb der autonomen Provinzen und Regionen.

Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören auch die abgesicherte institutionelle
Vertretung und die Ausdehnung der Anerkennung der ladinischen Sprache.  Die
Delegiertenversammlung fordert das Präsidium auf, im Gespräch eine die Union
Generela di Ladins dla Dolomites und die Südtiroler Volkspartei zufrieden
stellende Lösung der personellen Zusammensetzung der
Koordinierungsinstitution für gesamtladinische Fragen zu stellen.

Entsprechende finanzielle staatliche Beitragsvergabe an das ladinische
Wochenblatt „La Usc di Ladins“.


RESOLUTION 2005-08

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen verabschiedet am 07. Mai 2005 in Bukarest nachfolgende Resolution:

Die Delegiertenversammlung nimmt Kenntnis vom Entwurf des Gesetzes über den Status der nationalen Minderheiten in Rumänien.

Sie begrüßt das Projekt, eine gesetzliche Grundlage zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten zu schaffen. Sie wertet dies als weiteren wichtigen Schritt zur Konsolidierung einer friedlichen Koexistenz der rumänischen Staatsbürger verschiedener ethnscher Zugehörigkeit.

Der vorliegende Entwurf macht dies in einer umfassenden Weise, indem er die individuellen und kollektiven Rechte und Förderungsmaßnahmen in allen Bereichen umschreibt, die für die Erhaltung der Identität der nationalen Minderheiten garantiert, ihnen aber gleichzeitig die autonome Gestaltung der für die Erhaltung der Identität wichtigen sprachlichen und kulturellen Bereichen überträgt.


PRESSEMITTEILUNGEN:

PRESSEMITTEILUNG 2005-83

E-Mail- Kampagne zwecks Unterstützung der türkischen
Minderheit in Griechenland


Im Namen des Präsidenten der Föderalistischen Union Europäischer
Volksgruppen FUEV, Herrn Romedi Arquint, fordern wir Sie auf, sich an
nachfolgender E-Mail- Kampagne zwecks Unterstützung der türkischen
Minderheit in Griechenland, zu beteiligen: