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RESOLUTION

2001 - 01

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001 richtet an den Europarat die folgende Resolution::

Seit ihrem Bestehen ist die FUEV für eine Erweiterung der Menschenrechtsdeklaration durch die Forderung nach konkreten und einklagbaren Minderheitenrechten eingetreten..
Die FUEV ist überzeugt, dass der wirksame Schutz und die Förderung der individuellen und kollektiven Rechte von Menschen, die nationalen Minderheiten angehören, die einzige Möglichkeit darstellt, ethnische Spannungen abzubauen und demokratischen Zusammenhalt und Pluralismus zu gewährleisten.
Solche Rechte bestehen heute noch nicht.
An deren Stelle sind zwei Instrumente geschaffen worden, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und die Konvention zum Schutze der nationalen Minderheiten. Beide Instrumente haben positive Wirkungen gezeitigt und in manchen Staaten zu einer Verbesserung der Lage der nationalen Minderheiten geführt. Beide lassen jedoch den einzelnen Staaten grosse Interpretations- und Umsetzungsmöglichkeiten mit Ausnahmeregelungen und Vorbehalten.
Gerade in Ländern, in denen derartige Spannungen immer wieder ausbrechen, oder in Staaten, die die Existenz nationaler Minderheiten aberkennen, ist die Lage unbefriedigend.
Die bisherigen Schritte zur wirksamen Verbesserung der Lage der nationalen Minderheiten stossen jedoch auch grundsätzlich an Grenzen:
So gibt es bis heute keine völkerrechtlich verbindliche Definition für den Begriff der Minderheit; ein erster Versuch ist am Gipfeltreffen 1993 in Wien gescheitert.
Es gibt aber auch keine einklagbaren und verbindlichen individuellen und kollektiven Rechte Rechte für die Angehörigen nationaler Minderheiten.
Die Delegiertenversammlung der FUEV begrüsst den erneuten Vorstoss der parlamentarischen Versammlung des Europarates den Minderheitenschutz endgültig durch ein Zusatzprotokoll in der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verankern. Sie fordert den Europarat auf, in dieser Angelegenheit unverzüglich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um möglichst bald zu einem internationalen Instrumentarium zu kommen, das die Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa und das friedliche Zusammenleben aller Menschen, ungeachtet der Rasse, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit, fördert ud gewährleistet.
Insbesondere fordert sie den Europarat auf, die betroffenen Organisationen der nationalen Minderheiten und / oder die sie vertretenden NGO´s anzuhören und sie verstärkt in die rechtlichen und politischen Regelungen der sie betreffenden Angelegenheiten miteinzubeziehen.


RESOLUTION

2001 - 02

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

Unter Berücksichtigung der äußerst schwierigen Situation der fast 13.000 Turk-Mes-cheten in der Krasnodarer Region
zeigt sich die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen beunruhigt und besorgt über die Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte der Turk-Mes-cheten in der Krasnodarer Region.
Sie wendet sich an den Präsidenten und die Regierung der Russischen Föderation sowie an die Verwaltung der Krasnodarer Region mit dem dringenden Appell,
die Diskriminierung und Verfolgung auf Grund religiöser und ethnischer Merkmale zu beenden, die Einhaltung aller durch Normen des internationalen Rechts vorgesehenen Rechte und Freiheiten in Bezug auf die auf dem Territorium der Krasnodarer Region lebenden Turk-Mes-cheten zu garantieren,
unverzüglich allen die russische Staatsbürgerschaft einzuräumen, die laut Verfassung und Gesetzen der Russischen Föderation dazu berechtigt sind (und zwar allen, die auf dem Territorium der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Proklamation der staatlichen Souveränität der Russischen Föderation im Jahr 1991 lebten), und den Turk-Mes-cheten – den Einwohnern der Krasnodarer Region - dieses Recht nicht zu verweigern sowie eine drohende erneute gewaltsame oder zwangsweise Deportation aus ihren gegenwärtigen „zeitweiligen“ Wohnorten in der Krasnodarer Region nicht zuzulassen.




RESOLUTION

2001 - 03


der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen FUEN in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

Angesichts der Tatsache,
dass die Lage der Völker (Turk-Mes-cheten, Kurden und Chemschelen), die im Jahre 1944 aus dem Süden Georgiens deportiert wurden, nach wie vor ungelöst ist, da eine Rückkehr in die Heimat nicht möglich ist,
dass die Bemühungen der Republik Georgien, ein Gesetz über die Rehabilitierung und Repatriierung des deportierten Volkes als Vorbedingungen für dessen Rückkehr in seine Heimat zu verabschieden, nur zögerlich vorankommen - ungeachtet der Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme in den Europarat April 1999 ein entsprechendes Gesetz zu beschließen
rufen wir die legislativen und exekutiven Organe der Republik Georgien auf,
ihre eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Rückkehr der Mes’cheten in die Heimat zu erfüllen,
eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen mes’chetischen Organisationen zu suchen,
ein Gesetz über die Repatriierung und Staatsbürgerschaft zu verabschieden, das den anerkannten internationalen Standards entspricht,
ein Konzept und konkrete Projekte für die Integration rückkehrwilliger Mes’cheten zu planen und umzusetzen
und erwarten wir von der internationalen Gemeinschaft,

dass sie die Anstrengungen Georgiens begleitet und nachhaltig – rechtlich, logistisch und finanziell - unterstützt.



RESOLUTION

2001 - 04

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

Unter Berücksichtigung der Notlage des Volkes der Nogaier, insbesondere des Teils, welcher die nationale Minderheit in der Stawropoler Region der Russischen Föderation bildet und auf eigenem historischen Territorium lebt und dem nicht nur das Recht auf Selbstverwaltung sondern sämtliche elementaren Rechte entzogen sind, die durch die internationalen Konventionen über die Menschenrechte und die Rechte von Vertretern nationaler Minderheiten vorgesehen sind ,
bringt die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen ihre Beunruhigung und Besorgnis zum Ausdruck und wendet sich an die Präsidenten und die Regierung der Russischen Föderation sowie die Verwaltung der Stawropoler Region mit dem dringenden Appell, die schwierige Situation der nogaischen Minderheit in dieser Region zu berücksichtigen und Schritte zum Schutz ihrer Rechte, ihrer alten Kultur und Sprache einzuleiten und ihr wirtschaftliches Überleben und ihre soziale Sicherheit zu gewährleisten..
lenkt die Delegiertenversammlung der FUEV die Aufmerksamkeit insbesondere auf solch notwendige und wünschenswerte Maßnahmen wie die Einführung des Schulunterrichts in nogaischer Sprache an den Orten, wo Nogaier in der Stawropoler Region verstärkt ansässig sind, die Herausgabe einer Zeitung in nogaischer Sprache in der Region, die mehrstündige Übertragung von Sendungen in nogaischer Sprache im örtlichen Rundfunk und Fernsehen, die Vervollkommnung des Systems der Bodennutzung unter Berücksichtigung der Interessen der nogaischen Minderheit und die Notwendigkeit der Wiederherstellung der traditionellen Viehzucht im Freien..
wendet die Delegiertenversammlung der FUEV sich an die Föderale Versammlung der Russischen Föderation und die Gesetzgebende Versammlung der Stawropoler Region mit der Bitte, folgende Fragen zu erörtern
1. Erweiterung der Gültigkeit des „Gesetzes über kleine Völker der Russischen Föderation“ auf die in der Stawropoler Region lebenden Nogaier.
2. Zulassung von Vertretungsquoten der nationalen Minderheit der Nogaier in der Duma der Stawropoler Region.

RESOLUTION

2001 - 05

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

In der Zeit des Faschismus wurden das Siedlungsgebiet der Dolomitenladiner in drei Verwaltungsgebiete zersplittert. Bis heute haben unterschiedliche und teils diskriminierende juristische Regelungen negative Auswirkungen auf die Umsetzung der Schutzrechte und Schutzbestimmungen, die der gesamten ladinischen Bevölkerung gemäß nationaler und regionaler Gesetze sowie der Europäischen Rahmenkonvention zum Schutz nationaler
Minderheiten zustehen..

Die Diskriminierung betrifft namentlich die ladinische Bevölkerung in den Gemeinden Cortina d'Ampezzo, Livinallongo -Buchenstein und Colle S. Lucia (Provinz Belluno- und Region Veneto), die zusammen heute rund 8000 Bürger zählen. Obwohl diese Gemeinden seit je her sprachlich, kulturell und historisch zu den Sella-Ladinern gehören, geniessen sie bis heute noch keine Begünstigungen zur Förderung ihrer Kultur und ihrer Muttersprache, darunter Erhaltung der Ortsbezeichnungen und der traditionelle Wirtschaft. Wir sehen die Gefahr, dass in der gesamten Provinz Belluno durch Assimilierungspolitik die Identität der Dolomitenladiner verloren geht..

Um die Kommunikation und die transprovinziale Zusammenarbeit mit den Ladinern der Nachbarprovinzen Bozen und Trient zu fördern und um den drohenden Identitätsverlust aufzuhalten, setzt sich der " Beirat der Gemeinden und der ladinischen Kulturvereine" für die aktive Beteiligung an den vom staatlichen RAI-Sender Bozen ausgestrahlten Hörfunks -und Fernsehsendungen in ladinischer Sprache und für die dazu notwendigen Aufstockungen ein. Obwohl die Landesregierung Südtirols und die Spitzenbehörden der RAI in Rom den Antrag bereits seit zwei Jahren gutgeheissen haben, blieb man bisher
untätig..

Die Delegiertenversammlung der Föderalisitischen Union europäischer Volksgruppen
unterstützt die Bestrebungen des Beirates der Gemeinden und ladinischen Kulturverbände auf Erhaltung und Fortentwicklung der Kultur, Sprache und Identität der Dolomitenladiner, unabhängig davon, in welchem Landesteil sie leben
fordert ,unter demokratischer Einbeziehung der Betroffenen, die umfassende und dem Geiste des Minderheitenschutzes und der aktiven Minderheitenförderung entsprechende Realisierung der nationalen und europäischen Gesetze und Vereinbarungen für die gesamte ladinische Volksgruppe
fordert die verantwortlichen Gremien des RAI auf, alle legitimierten Vertreter der ladinischen Bevölkerung in die Gestaltung der ladinischsprachigen Beiträge einzubeziehen
fordert, dass die historisch gewachsenen, heute provinzübergreifenden, Verbindungen der ladinischen Bevölkerung geachtet und eine provinzübergreifende Zusammenarbeit auf allen Gebieten gefördert wird.

RESOLUTION

2001 - 06

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

Leider können wir Ihnen auch in diesem Jahr, wie bereits in der Vergangenheit, keine ermutigenden Nachrichten über die Aromunen liefern. Eher das Gegenteil ist der Fall. Als Beispiel sei ein besonders gravierender Fall aus Griechenland erwähnt: In Griechenland, einem Mitgliedsland der NATO und auch der Europäischen Gemeinschaft, wurde der aromunische Architekt Sotir Bletza, Präsident der Vereinigung der Aromunen von Athen, die als solche gesetzlich anerkannt ist, zu 15 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 500.000 Drachmen verurteilt. Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden: Herausgabe einer Zeitschrift in englischer Sprache, des Europäischen Büros für weniger gesprochene Sprachen In dieser Zeitschrift war davon die Rede, dass in einigen Regionen Griechenlands neben Griechisch noch fünf weitere Sprachen gesprochen werden, darunter Aromunisch oder Vlach, das vor allem in den Gebirgsregionen von Thessalien, Epirus und Pindos gesprochen wird.
Jeder Kommentar erübrigt sich.

Die Delegiertenversammlung der FUEV erwartet und fordert:

Vom Europarat,
eine Analyse und einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlung 1333 (die 1997 gebilligt worden ist) durch die Regierungen von Albanien, Bulgarien, Griechenland, der Republik Makedonien und Rumäniens. Sie alle sind Mitglieder des Europarates. In der Tat stellen wir fest, dass auch vier Jahre nach Ratifizierung dieser Empfehlung keinerlei praktische Umsetzung stattgefunden hat,
die Durchführung von konkreten Maßnahmen, die auf eine Verurteilung und Einstellung nationalistischer und chauvinistischer Aktionen abzielen, die gegen die Aromunen gerichtet sind. Sie sind die einzige friedfertige Volksgruppe auf dem Balkan, die ihre Rechte noch immer auf demokratischem, europäischem Weg fordert.
von Griechenland,
die Einstellung aller Einschüchterungs- und Verfolgungshandlungen, die gegen jene gerichtet sind, die den Wunsch haben als ihre Muttersprache zu praktizieren,,
die Aufhebung des ungerechten Urteils, das gegen den Architekten Sotir Bletza und Präsidenten der Vereinigung der Aromunen von Athen verhängt worden ist, und die gebotenen moralischen Wiedergutmachungen.
von Albanien,
dass den Aromunen gemäß der Verfassung des Landes alle Minderheitenrechte eingeräumt werden, wie sie für albanische Minderheiten gelten, die in anderen Regionen leben.
Von der Republik Makedonien,
dass in der Verfassung, Gesetzen sowie im politischen und wirtschaftlichen Alltag die Minderheitenfragen energisch und konstruktiv angegangen und umgesetzt werden. Heute erleben wir einen schwerwiegenden Konflikt zwischen der slawisch-makedonischen Bevölkerung und den Albanern, die die größte Minderheit des Landes stellen. Die Hauptursache für diesen Konflikt ist die mangelhafte Umsetzung der allgemein anerkannten europäischen Minderheitenrechte.
Von der internationalen Gemeinschaft erwartet die Delegiertenversammlung,
dass sie sich aktiver um die Behebung der Probleme der Republik Mazedonien im oben dargelegten Sinne kümmert.
von Rumänien,
eine Erleichterung des Zugangs zum Rundfunk und Fernsehen sowie die staatliche Finanzierung einer aromunischen Zeitung/Zeitschrift.In Rumänien stellen wir eine positive Entwicklung im Hinblick auf die Anerkennung der sprachlichen und kulturellen Identität der Aromunen fest. Wir beantragen, dass der freiwillige Unterricht in aromunischer Sprache in den Schulen von Constanta (einer Stadt mit hohem Anteil an Aromunen) und in anderen Orten der Region Dobrogea in naher Zukunft in die allgemeinen Unterrichtsprogramme aufgenommen wird.


RESOLUTION

2001 - 07

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

Nach Anhörung der delegierten Vertreter der Meschlys der Krimtataren, der Demokratischen Organisation der Karatschajewer „Dzhamagat“, des Nationalrates der Balkaren, der Internationalen Vereinigung der Mes-cheten-Türken „Watan“ und der Interregionalen Vereinigung der Nogaier „Birlik“
drückt die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) ihre tiefe Besorgnis darüber aus,
dass das Gesetz der Russischen Föderation vom 26. April 1991 „Über die Rehabilitierung der unterdrückten Völker“ seitens der föderalen Machtorgane und der örtlichen Verwaltungen systematisch nicht beachtet wird
und dass im Sitzungsprotokoll Nr. 94 vom 18. Oktober 2000 der Staatsduma der Russischen Föderalen Versammlung die Absicht erklärt wird, dieses Gesetz zu ändern und die für die Völker der Russischen Föderation lebenswichtigen Artikel 3 und 6 über die politische und territoriale Rehabilitation der in den Jahren des totalitären Regimes unterdrückten Völker zu streichen.



RESOLUTION

2001 - 08

der Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen in Heerenveen / Niederlande am 24. Mai 2001.

Die Delegiertenversammlung der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen
ist beunruhigt über die fortgesetzte Verletzung der nationalen Rechte der Podkarpatischen Ruthener, die in ihrer historischen Heimat Russinja, heute Transkarpatischer Oblast auf dem Staatsgebiet der Ukraine, leben.
Sie fordert
die Anerkennung der Volksgruppe „Podkarpatische Ruthenen“, das Ende ihrer zwangsweisen Assimilation und die Gewährung gleicher Rechte wie anderen ukrainischen Volksgruppen.
emäß den Empfehlungen der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten grenzüberschreitende Kontakte zu ruthenischen Organisationen und ruthenischen Familienangehörigen zu erleichtern.
bei der in diesem Jahr vorgesehenen Volkszählung die freie Entscheidung über religiöse und ethnische Zugehörigkeit zu gewähren und durch internationale Beobachter sicher zu stellen.