Deutsche Minderheit in der Ukraine
in der FUEV vertreten seit 2004.

Am Anfang des Zweiten Weltkrieges lebten auf dem Territorium der modernen Ukraine ungefähr 880 000 Deutsche. Während der Kriegszeiten wurden sie alle Opfer einer erzwungenen Migration. Zuerst wurde 1940 laut dem sowjetisch-deutschen Vertrag die überwiegende Mehrheit der Deutschen der Bukowina (d.i. das heutige Gebiet Tschernowzy) nach Deutschland umgesiedelt. Danach wurden ab August 1941 etwa 450 000 Deutsche, die in östlichen und südlichen Gebieten der Ukraine lebten, deportiert (die meisten nach Kasachstan). 35-37% von denen sind in den nächsten Jahren vor Hunger, Kälte und an den Folgen der schweren Arbeit in der sog. „Trudarmee”, in den Konzentrationslagern, in den Gefängnissen umgekommen. Vom Oktober 1941 bis zur Ende 1943 wurden fast 350 000 Deut-sche (in erster Linie die Deutschen aus dem westlichen und zentralen Teil der heutigen Ukraine) in deutsche Gebiete evakuiert. 1945-1947 etwa wurden etwa 300 000 von diesen Personen in der UdSSR repatriiert und auf spezielle Siedlun-gen geschickt. Das administrative Verbot einer Ansiedlung in den Ortschaften, wo sie vor dem Weltkrieg lebten, wurde – was die Deutschen anbelangt – erst am 03. 11. 1972 aufgehoben. Laut der letzten sowjetischen Volkszählung wohnten in der Ukraine 37 849 Deutschen.

Am 24. August 1991, nach dem Zerfall der UdSSR wurde die unabhängige Republik Ukraine mit einer Gesamtbevölkerungszahl von 52 Millionen gebildet. Die Deutschen bildeten in jener Periode 0,1 % der Bevölkerung. Laut der letzten Volkszählung 2001 verringerte sich die Bevölkerung der Ukraine im Vergleich mit dem Jahr 1991 aus wirtschaftlichen, demographischen, rechtlichen u. a. Gründen auf 48,2 Mio. Personen und die Zahl die Deutschen der Ukraine sank auf 33 302 Personen. Die Deutschen haben sich ungleichmäßig in allen 27 administrativ-territorialen Einheiten der heutigen Ukraine angesiedelt. Ihre größte Gruppe (14 %) wohnt im Gebiet Donezk. In Nachbargebieten der Süd-Ost Ukraine (Dnepro-pertrowsk, Saporoshje, Charkow und Lugansk) leben 27 % der Deutschen. Ungefähr 24,8 % der deutschen Bevölkerung befindet lebt in der südlichen Ukraine (die autonome Republik Krim, die Odessa-, Nikolaeweren und Chersonischen Gebiete sind hier zu erwähnen). Also die Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine, die traditionell als Schwarzmeerdeutschen bezeichnet werden, bilden 65,8% der Anzahl der ganzen deutschen Minderheit des Landes.  Im Westen, im Gebiet Transkarpatien wohnen 10, 8 % der Deutschen der Ukraine, im Norden – in der Stadt Kiew und Gebiet Kiew – 5,6 %. In den anderen 14 administrativ-terri-torialen Einheiten sind 17,8 % der deutschen Bevölkerung der Ukraine angesiedelt.

Nach der Volkszählung 1989 haben 6,2%  Deutschen in der Ukraine als Muttersprache Deutsch angegeben. Die Daten der Volkszählung 2001 haben gezeigt, dass ihre Anzahl bis 12,2% stieg. Gleichzeitig im Jahre 2001 gaben 64,7 % der Deutschen in der Ukraine die deutsche Sprache als ihre zweite Muttersprache an (als erste Muttersprache wurde die russische Sprache angegeben). 22,1 % der Deutschen Ukraine haben als Erstsprache die ukrainische Sprache und als Zweitsprache die deutsche Sprache angeführt.

Die Deutschen sind einer der Ethnien in der Ukraine, die auf Grund ihrer nationalen Zugehörigkeit unterdrückt wurden und bis jetzt nicht vollständig rehabilitiert sind. Auf der anderen Seite muss betont werden, dass die Deutschen offiziell als eine nationale Minderheit anerkannt werden und die Gemeinschaft fällt unter die Wirksamkeit des Gesetzes „Über die nationalen Minderheiten der Ukraine“ vom 25. Juni 1992.

Laut dem Stand 01. 12. 2007 wurden in der Ukraine mehr als 130 deutsche gesellschaftliche Organisationen offiziell registriert, die sich in drei landesweiten Organisationen vereinigen:

Wladimir Leysle (links) ist Vorsitzender der Deutschen jugend in der Ukraine. Oben nimmt er an der 13sten AGDM Tagung im Jahr 2003 in Sankelmark teil.
Vorstandvorsitzende / Verbandsadresse

Assoziation der Deutschen in der Ukraine e.V.
Sulina, Walentina
L. Tolstoj Str. 29/1
Kiew
UA - 01032 Ukraine
T +38 044 288 32 40
adu.2006@mail.ru

Vorstandvorsitzender

Deutsche Jugend in der Ukraine e.V.
Leysle, Wladimir
L. Tolstoj Str. 29/1
Kiew
UA - 01032 Ukraine
T +38 044 288 32 40
wladimir.leysle@mail.ru
www.dju.org.ua

Vorstandvorsitzender
Gesellschaft der Deutschen in der Ukraine »Wiedergeburt«
Wladimir Penkowskij
Ploshad Konstituzii 1, 2. Aufgang, 4. Etage
Charkow
31003 Ukraine
T +38 044 0572  234 182
profrt@kharkov.com

Anlässlich des 3. Kongresses der Deutschen in der Ukraine (02.- 04.12.2005) gründeten die drei oben genannten Dach-organisationen das höchste Koordinations- und  repräsentative Organ der deutschen nationalen Minderheit in der Ukraine – den Rat der Deutschen der Ukraine. Als Vorstandsvorsitzender des Rats der Deutschen in der Ukraine wurde Herr Georg Moser gewählt.

Vorstandvorsitzender
Rat der Deutschen in der Ukraine »Wiedergeburt«
Georg Moser
L. Tolstoj Str. 29/1
Kiew
UA - 01032 Ukraine
T +38 044 288 32 40
adu.2006@mail.ru
Ansprechpartner

Das Staatskomitee der Ukraine für Nationalitätenfragen und Fragen der Religion garantiert den Schutz der nationaler Minderheiten in der Ukraine. In der Struktur des Staatskomitees sind die Einheiten angesiedelt, die sich mit den Fragen der Minderheiten befassen.

Zur Verwirklichung eigener Programmaufgaben arbeiten die deutschen gesellschaftlichen Organisationen der Ukraine mit den ukrainischen staatlichen Stellen aller Ebenen, mit den Vertretungen der deutschen staatlichen Strukturen in der Ukraine zusammen (z.B. mit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine, das Goethe-Institut Kiew, Gesellschaft für Entwicklung (GfE) in Odessa, BIZ (Moskwa), Deutscher Akademischer Austausch Dienst, Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine u. a.), mit der Gesellschaft für Freundschaft „Ukraine-BRD”, deutschen gesellschaftlichen Organisationen und Magistraten der Partner der Partnerstädten in deutschsprachigen Ländern, mit den deutschen gesellschaftlichen Organisationen im Ausland, mit vielfältigen, (in erster Linie deutschen) Stiftungen, mit den ukrainischen und ausländischen Vereinigungen der ethnischen Minderheiten, mit den ukrainischen und ausländischen deutschen religiösen Organisation u. a.

Rechtlicher Rahmen
Rahmenübereinkommen zum Schutz
nationaler Minderheiten
Ukraine und das Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten:

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Europarat-Empfehlungen
zu den Minderheiten in Ukraine

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Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen
Ukraine und die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen:

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Die Sprachencharta und die deutsche Sprache in Ukraine
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Europarat-Empfehlungen zur deutschen Sprache in Ukraine
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Verfassung der Ukraine
Gemäß Verfassung der Ukraine vom 28. Juni 1996 bewegen sich die deutschen gesellschaftlichen Organisationen in der Ukraine im entsprechenden rechtlichen Rahmen. Weitere diesbezügliche Bestimmungen wären: die Deklaration zu den nationalen Minderheiten vom 1. November 1991,  das Gesetz der Ukraine zu nationalen Minderheiten  der Ukraine vom 25. Juni 1992, das Gesetz der Ukraine „Über die Vereinigungen der Bürger” vom 11. November 1993 (Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz vom 18. November 1997, 13. Mai 1999, 21. Dezember 2000, 11. Juli 2001, 15. Mai 2003), das Gesetz der Ukraine „Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine“ vom 18. Januar 2001, das Gesetz  der Sozialistischen Sowjetrepublik Ukraine „Über die. Sprachen der USSR” vom 1989,  das Gesetz der Ukraine „Über die Druckmassenmedien in der Ukraine” vom 16. Oktober 1992,  Das Gesetz der Ukraine „Über die Gewissensfreiheit und die religiösen Organisationen” vom 23. April 1991, Das Gesetz der Ukraine „Über die lokale Selbstverwaltung” vom 21. Mai 1997, Das Gesetz der Ukraine  „Über die Bildung” vom 23. März 1996, Das Gesetz der Ukraine „Über ausserschuliche Bildung”  vom 22. Juni 2000, das Gesetz der Ukraine „Über die allgemeine mittlere Bildung” vom 13. Mai 1999, Das Gesetz der Ukraine „Über die Hochschulbildung” vom 17. Januar 2002, Das Gesetz der Ukraine  „Über die Berufsausbildung” vom 10. Februar 1998, das Familiengesetzbuch der Ukraine vom 10. Januar 2002, Das Bürgerliche Gesetzbuch der Ukraine vom 16. Januar 2003.

GUS-Abkommen in Fragen, die mit der Herstellung von Rechten deportierter Personen, nationaler Minderheiten und Völker in Zusammenhang stehen vom 09.10.1992 in der Fassung vom 30.05.2003;

Spezielle bilaterale Verträge der Ukraine mit anderen Staaten;

Verfassung der Ukraine vom 28.06.1996;
Deklaration über die Rechte der Nationalitäten in der Ukraine vom 1.11.1991;
Gesetz der Ukraine zu nationalen Minderheiten der Ukraine vom 25.06.1992;
Gesetz der Ukraine „Über die Vereinigungen der Bürger” vom 16.06.1992;
Gesetz der Ukraine „Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine“ vom 18.01.2001;
Gesetz  der Sozialistischen Sowjetrepublik Ukraine „Über die. Sprachen der USSR” vom 28.10.1989;
Gesetz der Ukraine „Über die Druckmassenmedien in der Ukraine” vom 16. Oktober 1992;
Gesetz der Ukraine „Über die Gewissensfreiheit und die religiösen Organisationen” vom 23. April 1991;
Gesetz der Ukraine „Über die lokale Selbstverwaltung” vom 21. Mai 1997;
Gesetz der Ukraine  „Über die Bildung” vom 23.03.1996;
Gesetz der Ukraine „Über ausserschuliche Bildung” vom 22.06.2000;
Gesetz der Ukraine „Über die allgemeine mittlere Bildung” vom 13.05.1999;
Gesetz der Ukraine „Über die Hochschulbildung” vom 17.01.2002;
Gesetz der Ukraine  „Über die Berufsausbildung” vom 10.02.1998,
Familiengesetzbuch der Ukraine vom 10. Januar 2002;
Bürgerliches Gesetzbuch der Ukraine vom 16. Januar 2003.

Gemäß Art. 3 des Gesetzes über die nationalen Minderheiten in der Ukraine vom 25.6.1992  gehören zu den nationalen Minderheiten die Gruppen von Bürgern der Ukraine, die ihrer Nationalität nach keine Ukrainer sind und das Gefühl eines nationalen Selbstbewusstseins und einer Gemeinsamkeit untereinander bekunden.

Aus wissenschaftlicher Sicht
Minderheitenschutz im östlichen Europa am Beispiel von
Ukraine von Dr. Carmen Schmidt

ein Forschungsprojekt des Instituts für Ostrecht der Universität zu Köln unter Leitung von Frau Prof. Dr. Angelika Nußberger

FUEV Charta / Grundrechte
Charta für die autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa DE


Recht auf Bildung
der autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa

Recht auf Information und eigene Medien
der autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa

Recht auf Politische Partizipation
der autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa

Links
Die Internet-Seite des Rats der Deutschen in der Ukraine www.ukrdeutsch.com.ua befindet sich derzeit im Aufbau.

Stand der Durchsetzung des Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in der Ukraine

Kontaktdaten der allukrainischen gesellschaftlichen Vereinigungen von nationalen Minderheiten

Auf der Internetseite der FUEV finden Sie Links zu anderen
Seiten im Internet. Wir machen Siedarauf aufmerksam, daß wir
keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und den Inhalten
entsprechender Seiten haben!

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aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern / Bundesrepublik Deutschland gefördert.