Deutsche Minderheit in Tadschikistan

Die Massenübersiedlung der deutschen Kolonisten ins Russische Imperium ist in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts nach den Manifesten von Katharina der Großen, die den ausländischen Bauern besondere Privilegien angeboten haben, begonnen.  Die ersten deutschen Kolonien in Turkestan wurden Ende 19. Jahrhunderts gegründet. Im Аulieatinkreis und Taschkentkreis, sowie in Samarkand wurden die Lutheraner und Mennoniten angesiedelt, weil sie dort bessere Möglichkeiten für ihre religiöse und soziale Entwicklung sahen.

In den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts sind in Nordtadschikistan die neuen deutschen Dörfer entstanden. Die Zahl der deutschen Bevölkerung Mittelasiens hat während des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit infolge der Deportationen der Deutschen aus dem europäischen Teil der UdSSR in diese Region stark zugenommen. Die früher existierenden deutschen Siedlungen im Norden Tadschikistans wurden so wesentlich erweitert und seit der Mitte der 1950er Jahren, als die Deutschen in der Sowjetunion teilweise rehabilitiert waren, hat man in Tadschikistan, insbesondere in der Nähe Chudzand einen großen Bau begonnen, wo mehrere Aussiedler gearbeitet haben. Seit 10-15 Jahren ist eine starke Abwanderungstendenz der Deutschen aus Tadschikistan zu beobachten, die wegen der Wirtschaftskrise und des Bürgerkriegs begonnen hatte.

Bei der Volkszählung des Jahres 1989 (es gibt keine späteren offiziellen Angaben) bekannten sich  32 671 tadschikische Staatsbürger zur deutschen Nationalität und 19 459 von denen haben die deutsche Sprache (d.h. eine deutsche Varietät) als ihre Erstsprache genannt. Nichtsdestotrotz ist infolge der erwähnten Aussiedlung und Abwanderung die sprachliche Assimilation vorangeschritten. Diese Tendenz zur Russifizierung  wird durch den Mangel an deutschsprachigen Massenmedien und durch das Fehlen eines funktionierenden deutschen Minderheitenunterrichts unterstützt. Es gibt zur Zeit keine landesweit agierende Vereinigung der deutschen Minderheit.

Rechtlicher Rahmen
Rahmenübereinkommen zum Schutz
nationaler Minderheiten
Tadschikistan und das Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten:

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Tadschikistan ist kein Mitglied des Europarats und hat das Rahmenübereinkommen daher nicht ratifiziert. Allerdings kann das Ministerkomitee des Europarats jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, dem Rahmenübereinkommen beizutreten (Artikel 29.1 Rahmenübereinkommen). Eine solche Einladung wurde bisher noch nicht ausgesprochen.
Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen
Tadschikistan und die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen:

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Tadschikistan ist kein Mitglied des Europarats und hat die Sprachencharta daher nicht ratifiziert. Allerdings kann das Ministerkomitee des Europarats jeden Nichtmitgliedstaat des Europarats einladen, der Sprachencharta beizutreten (Artikel 20.1 Sprachencharta). Eine solche Einladung wurde bisher noch nicht ausgesprochen.

GUS-Konvention über die Gewährleistung der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören vom 21.10.1994;

GUS-Abkommen in Fragen, die mit der Herstellung von Rechten deportierter Personen, nationaler Minderheiten und Völker in Zusammenhang stehen vom 09.10.1992 in der Fassung vom 30.05.2003;

Bilaterale Verträge der Republik Tadschikistan mit den anderen Staaten;

Verfassung der Republik Tadschikistan vom in der in den Referenden vom 06.11.1994, 26.09.1999 und 22.06.2003 angenommenen Fassung;

Gesetz der Republik Tadschikistan über die gesellschaftlichen Vereinigungen vom 12.05.2007 in der Fassung vom 20.03.2008;
Gesetz der Republik Tadschikistan über die Bildung vom 17.05.2004;

Gesetz der Sozialistischen Sowjetrepublik Tadschikistan über die Sprache vom 22.07.1989;

Gesetz der Republik Tadschikistan über politische Parteien vom 13.11.1998;

Gesetz der Republik Tadschikistan über die Kultur vom 13.12.1997 in der Fassung vom 08.12.2003;

Gesetz der Republik Tadschikistan über die Presse und andere Massenmedien in der Fassungen vom 14.03.1992, 10.05.2002 u.a.;

Gesetz der  Republik Tadschikistan über das Fernsehen und den Rundfunk in der Fassungen vom 2.05.1998, 29.04.2006, u.a.

Es gibt in der Republik Tadschikistan kein Gesetz, dass die Rechte nationaler Minderheiten regelt. Der Begriff „nationale Minderheit“ wird in der Gesetzgebung auch nicht benutzt. Die Verfassung verankert den Grundsatz der Gleichbehandlung in Art. 17: der Staat gewährleistet die Rechte und Grundfreiheiten für jedermann ohne Unterschied wie insbesondere der Nationalität, der Rasse, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Bildung, des sozialen und materiellen Status.

FUEV Charta / Grundrechte
Charta für die autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa DE


Recht auf Bildung
der autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa

Recht auf Information und eigene Medien
der autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa

Recht auf Politische Partizipation
der autochthonen, nationalen Minderheiten /
Volksgruppen in Europa
Ansprechpartner

In Tadschikistan funktionieren folgende NGOs: Advocates on behalf of Jews in Russia, Ukraine, the Baltic States & Eurasia, Republican Bureau on Human Rights and the Rule of Law, Sharq Informational-Analytical Centre, Society and Law.  

Links

Information über die Zivilgesellschaft in Tadschikistan
World Directory of Minorities and Indigenous Peoples: Tajikistan Overview
Nationale Minderheiten Tadschikistans
Language and Ethnicity Issues in Tajikistan

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