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Deutsche Minderheit in Weissrussland

Die Bevölkerung Weißrusslands besteht nach den Ergebnissen der Volkszählung 1999 zu 81,6 Prozent aus Weißrussen. Die bei weitem größte Minderheit bildet in Weißrussland mit einem Bevölkerungsanteil von 11,3 Prozent die russische Bevölkerung. Ihr folgen die Polen (3,9 Prozent), die Ukrainer (2,3 Prozent) sowie – als größte nichtslawische Minderheit – die Juden (0,3 Prozent).  

In Weißrussland leben auch Armenier (0,1 Prozent), Tataren (0,1 Prozent), Sinti und Roma (0,1 Prozent) und andere Minderheiten wie auch die deutsche Minderheit. Die Angehörigen der Minderheiten siedeln überwiegend über ganz Weißrussland verteilt. 

Rechtlicher Rahmen
Rahmenübereinkommen zum Schutz
nationaler Minderheiten
Weissrussland und das Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten:
Datum der Signatur:
Datum der Verabschiedung:
Datum des In Kraft treten:
Weissrussland und der Staatenbericht zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten:
Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen
Weissrussland und die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen:
Datum der Signatur:
Datum der Verabschiedung:
Datum des In Kraft treten:
Weissrussland und der Staatenbericht zur Europäischen Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen:

GUS-Konvention über die Gewährleistung der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören vom 21.10.1994;

GUS-Abkommen in Fragen, die mit der Herstellung von Rechten deportierter Personen, nationaler Minderheiten und Völker in Zusammenhang stehen vom 09.10.1992 in der Fassung vom 30.05.2003;

Spezielle bilaterale Verträge der Republik Weißrussland mit anderen Staaten;

Verfassung der Republik Weißrussland in der in den Referenden vom 24.11.1996 und 17.10.2004 angenommenen Fassung;
Gesetz über nationale Minderheiten in der Republik Weißrussland vom 10.11.1992 in der Fassung vom 05.01.2004;
Gesetz über die Staatsangehörigkeit der Republik Weißrussland vom 01.08.2002;
Gesetz über die Sprachen in der Republik Weißrussland vom 26.01.1990 in der Fassung der Neuverkündung vom 30.07.1998;
Gesetz über die Bildung in der Republik Weißrussland vom 29.10.1991 in der Fassung vom 19.03.2002;
Gesetzbuch über die Gerichtsorganisation und den Status der Richter in der Republik Weißrussland vom 29.06.2006;
Strafprozessgesetzbuch vom 09.07.1999;
Zivilprozessgesetzbuch vom 11.01.1999 in der Fassung vom 05.11.2003;
Gesetz über das Verfassungsgericht vom 30.03.1994;
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts vom 27.05.1994;
Gesetz über die Kultur in der Republik Weißrussland vom 04.06.1991 in der Fassung vom 18.05.2004;
Gesetz über die gesellschaftlichen Vereinigungen vom 04.10.1994 in der Fassung vom 19.06.2005;
Gesetz über die Freiheit des Glaubensbekenntnisses und über religiöse Organisationen vom 17.12.1992 in der Fassung vom 31.10.2002;
Gesetz über politische Parteien vom 02.10.1994 in der Fassung vom 19.06.2005.

Nach dem Minderheitengesetz gehören zu den nationalen Minderheiten die Personen, die dauerhaft auf dem Territorium Weißrusslands leben, die Weißrussische Staatsangehörigkeit besitzen und sich nach ihrer Herkunft, Sprache, Kultur oder ihren Traditionen von den weißrussischen Bewohnern als der Hauptbevölkerung des Landes unterscheiden. Die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ist die Angelegenheit der freien Wahl des Einzelnen. 

Minderheitenschutz im östlichen Europa am Beispiel von
Weissrussland von Dr. Carmen Schmidt
2004
ein Forschungsprojekt des Instituts für Ostrecht der Universität zu Köln unter Leitung von Frau Prof. Dr. Angelika Nußberger
Ansprechpartner

Die Minderheitenangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des unmittelbar der Regierung unterstellten Komitees für religiöse und nationale Angelegenheiten. Mit der Minderheitenproblematik beschäftigen sich ebenso die von beiden Kammern des weißrussischen Parlaments gebildete Ausschüsse für nationale und religiöse Angelegenheiten.

Menschenrechtsorganisationen: Chartyja 97, Vjasna, Weißrussisches Helsinki-Komitee.